Nun sind Sachspenden bis maximal 25 Euro ebenso erlaubt wie Gutscheine, Freikarten, Oktoberfestmarken und Lose bis zu besagter Höhe. Bisher waren ausschließlich Sachspenden von maximal 15 Euro rechtens. Bargeld und Sachspenden über 25 Euro dürfen jedoch weiterhin nicht angenommen werden.
Seit 2001 gilt laut Stadtratsbeschluss für alle städtischen MitarbeiterInnen, dass sie keine Trinkgelder annehmen dürfen. Damit soll der besonderen Stellung des Öffentlichen Dienstes Rechnung getragen werden, da dies dazu beiträgt, den Anschein von Vorteilsnahme abzuwehren. Für die Müllmänner galt auch nach 2001 eine Ausnahmeregelung, die der Oberbürgermeister auf Grund zahlreicher Beschwerden aus dem Kreis der Müllmänner und um eine Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung zu erreichen 2008 aufgehoben hat.