Auf der Bürgerversammlung 2014 sprachen sich die Bürger ebenso mehrheitlich für die Aussetzung des Bauvorhabens zwischen Rahein- und Morriglstr. aus wie der BA 24 in seiner Septembersitzung 2014. Doch Ober sticht Unter. In diesem Fall ist der Ober OB Reiter, der sich über die Empfehlung des BA hinwegsetzte und in einem Schreiben an den Bezirksausschuss erklärte, dass die städtischen Grundstücke Baurecht aufwiesen, eine Bebauung also zulässig sei, soweit sie sich in die Umgebung gemäß § 34 BauGB einfüge. Außerdem habe sich der Stadtrat im Mai 2014 mit den Baugrundstücken und der Bauträgerauswahl befasst und die GWG als Bauträger ausgewählt für ein Wohnbauvorhaben mit zirka 20 Mietwohnungen „im Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B und eine weitere Bebauung ebenfalls im geförderten Wohnungsbau (München Modell)“.