Vor fast einem Jahr hatte der Bezirksausschuss 24 den Antrag abgesegnet, dass an der Paul-Preuß-Str. vor dem Geschäftshaus mit der Hausnummer 2 doch statt der Dauerparkmöglichkeit für Pendler und Flugreisende eine Kurzparkzone von maximal zwei Stunden eingerichtet werden sollte. Sollte. Denn nach einem Ortstermin mit dem Eigentümer des Anwesens, mit Geschäftsinhabern und Vertretern von KVR, Polizei sowie Baureferat erteilte das KVR der Idee eine Absage.
Begründung: Die Paul-Preuß-Str. ist in diesem Bereich rund 7 m breit, vor dem Anwesen verläuft ein knapp 2 m breiter Gehweg und danach beginnt der Privatgrund, abgetrennt durch eine unauffällige Steinlinie. Um geordnete Verhältnisse vor dem Geschäftshaus zu schaffen, müsste der Bereich davor komplett umgestaltet werden, was allerdings in jedem Fall die Inanspruchnahme von Privatgrund erforderlich machen würde. Nur so könnten die Fußgänger vernünftig an den parkenden Autos vorbeigeführt werden. Da aber der Grundstückseigentümer weder die benötigte Fläche an die Stadt abtreten noch eine entsprechende Grunddienstbarkeit bestellen möchte, sieht sich das KVR außerstande, die Parksituation etwa in Form von Kurzzeitparkplätzen zu verbessern.
Immerhin wurde inzwischen die kürzlich errichtete Halteverbotszone an der Ostseite bis zur Josef-Frankl-Str. verlängert, so dass die Polizei künftig besser bei „wildem“ Parken einschreiten kann.