Am kommenden Dienstag, den 10. November ist wieder Bezirksausschusssitzung, dieses Mal im Pfarrsaal von St. Peter und Paul. Bereits im Vorfeld der Novembersitzung sorgte der Punkt 1.1 der Tagesordnung für einigen Wirbel. Steht dort doch: „Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Anhörungsverfahren „Feldmochinger Kurve“: Vollzug d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG); Plangenehmigungsverfahren nach
§ 18 ff AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben ‚Neubau Eisenbahnüberführung in Bahn-km 19,475 auf der Strecke 5560 München-Nord- München-Milbertshofen’“. Droht die Feldmochinger Kurve damit dermaßen schnell? Ist es wirklich schon so ernst?
Nach ein paar Tagen kam Klarheit von der Geschäftsstelle: Die Überschrift des Anhörungsschreibens wurde offensichtlich mehr als missverständlich formuliert. Es geht nicht etwa um die gerade in der Berberitzenstr. gefürchtete Feldmochinger Kurve, sondern um die lange und sehnlich erwartete Eisenbahnüberführung für den geplanten Fuß- und Radweg zwischen der Lerchenau-Süd und dem U-Bahnhof Oberwiesenfeld.
Also müssen die Anwohner der Bahntrasse erst einmal keine privaten Einwendergemeinschaften für das nachfolgende Plangenehmigungsverfahren bilden und Sach- und Rechtsberatung muss auch noch nicht eingeholt werden.