Die Südliche Fröttmaninger Heide ist mit ihren Kalkmagerrasen und lichten Kiefernwaldbeständen eine der größten verbliebenen Restflächen der eiszeitlichen Schotterlandschaft im Norden Münchens. Seit dem 9. Mai gilt sie als Naturschutzgebiet. Die von der Regierung von Oberbayern erlassene Naturschutzgebietsverordnung versucht, den verschiedenen Nutzungsansprüchen insbesondere dadurch gerecht zu werden, dass sie das Schutzgebiet in vier Zonen unterteilt. Auf diese Weise sollen selten gewordene Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräume langfristig erhalten werden und zugleich Erholungssuchende die Möglichkeit bekommen, die Heide in ihrer Vielfältigkeit zu erleben. Auch können Hundehalter unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tiere auf eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine mitführen.
Dem Erlass der Verordnung ging ein umfangreiches informelles Bürgerbeteiligungsverfahren von Dezember 2012 bis Mai 2015 voraus. Sowohl die Diskussionen mit Bürgern als auch die kontroverse Diskussion zur Beschlussfassung über die gesamtstädtische Stellungnahme im Stadtrat im Oktober 2015 zeigten deutlich, wie viele verschiedene und zum Teil auch widerstreitende Nutzungsansprüche an die Fläche gestellt werden.
Unter www.muenchen.de/naturschutz ist die Regelung im Detail beschrieben, zum Beispiel wo Hunde ohne Leine mitgeführt werden dürfen. Auch Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München und beim Landratsamt München werden genannt.
Aufgrund der im Naturschutzgebiet noch vorhandenen Kampfmittelbelastung muss die aus naturschutzfachlichen Gründen zulässige Betretung des Naturschutzgebiets allerdings noch eingeschränkt werden, da bisher nur ein kleiner Teil der Flächen und Wege näher untersucht und von Munitionsresten geräumt werden konnte.
Daher hat die Regierung von Oberbayern parallel eine weitere Verordnung erlassen, die das Betreten in diesem Bereich aus Sicherheitsgründen beschränkt. Die Regierung von Oberbayern informiert unter www.regierung. oberbayern.bayern.de, Suchbegriff „Fröttmaninger Heide“, welche Flächen und Wege derzeit gefahrlos betreten werden dürfen.
Aktuell wird das Gebiet im Hinblick auf das weitere Vorgehen zur Kampfmittelbeseitigung gutachterlich untersucht. Im Anschluss daran soll entschieden werden, welche weiteren Wege und Teilbereiche, gegebenenfalls nach einer notwendigen Entmunitionierung, freigegeben werden können.
Und dann könnten die arg belasteten Fachleute der Regierung von Oberbayern sich ja der Unterschutzstellung des Virginia Depots zuwenden!