Die Münchner SPD feiert es, Anwohner von Neubaugebieten werden es nicht lustig finden: Der städtische Planungsausschuss hat kürzlich den Beschluss gefasst, dass zukünftig im geförderten Wohnungsbau – je nach Art der Förderung – ein Stellplatzschlüssel von 0,8 bis 0,3 gelten soll. Des Weiteren werden zukünftig generell bei allen Wohnungsbauprojekten (auch von Privaten) weniger Stellplätze gefordert, wenn das Bauvorhaben mindestens zehn Wohneinheiten umfasst, gut durch den ÖPNV erschlossen ist, ein plausibles Mobilitätskonzept vorgelegt wird und die noch zu schaffenden Stellplätze im Gemeinschaftseigentum verbleiben. Die Reduzierung der Stellplatzforderung kann in Abhängigkeit vom vorgelegten Mobilitätskonzept bis auf den Faktor 0,3 erfolgen, wobei das Konzept in geeigneter Form abgesichert sein muss (z. B. durch die nachträgliche Schaffung von Stellplätzen, falls es nicht funktioniert). Bislang musste grundsätzlich ein Stellplatz pro neu geschaffener Wohnung errichtet werden, was einem Stellplatzschlüssel von 1,0 entspricht. Wo die Schaffung von Stellplätzen nicht möglich war, musste der Bauherr eine entsprechende Ablösesumme an die Stadt zahlen.
Laut den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften ist die geforderte Zahl an Stellplätzen aber nicht notwendig. Vor allem im geförderten Wohnungsbau meinen sie festgestellt zu haben, dass bei Weitem nicht mehr jede Mietpartei auch ein Auto besitzt.
Fazit: Super, der Bauherr spart sich künftig Kosten für Stellplätze – ein Stellplatz in einer Tiefgarage verursacht Kosten zwischen 20.000 und 40.000 Euro und der Parkplatz in einer Duplexfertiggarage schlägt bei einer Eigentumswohnung auch immer mit mindestens 25.000 Euro zu Buche – und die Anwohner dürfen das in Form von Parkchaos auf den Straßen ausbaden, siehe Gottesackerweg, siehe Herbergstr. …
Die Anwohner der GWG-Wohnanlage zwischen der Rahein- und der Morigglstr. können ja ab nächstes Jahr Feldforschung betreiben, welche Mieter wie viele Autos besitzen!