Schnee, Frost, Glätte – der Winter hat die Landeshauptstadt fest im Griff. Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten.
Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.
Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?
Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an. Der 24. Stadtbezirk gehört also komplett nicht zum Vollanschlussgebiet – am besten Sie stellen sich gleich mal die Schneeschaufel parat!