In Deutschland hoffen mehr als 10.000 schwer bis schwerstkranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für diese Menschen ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder zumindest die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein – es muss eine Zustimmung zur Entnahme von Organen vorliegen und der Tod muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer eindeutig festgestellt worden sein.
Gemäß der „Entscheidungslösung“ nach dem Deutschen Transplantationsgesetz sollten alle Bundesbürger ihre eigene Bereitschaft zur Organentnahme auf Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich erklären.
Dem Pfarrgemeinderat von St. Agnes/St. Matthäus ist es gelungen, zu diesem Themenkomplex einen Referenten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu gewinnen, der sicherlich auch unter anderem auf diese wichtigen, fundierten Informationen hinweisen wird.
Der Vortrag zur Organspende beziehungsweise Transplantation findet an diesem Samstag statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt frei.
Okt
22
Vortrag zur Organspende
Beginn:Sa., 22.10.2016 - 18:00 Uhr
Ort:St. Matthäus, Eduard-Spranger-Str. 44-48, Pfarrsaal