Anwohner der Weitlstr. zwischen Reschreiter- und Schleißheimer Str. haben vor Monaten in einer Petition gefordert, das Tempo in diesem Straßenabschnitt auf 30 km/h zu begrenzen. Das hat das KVR nun abgelehnt und der BA 24 schloss sich dem Beschluss des KVR nolens volens an.
Die Begründung für die Ablehnung: Eine Einbeziehung in eine Tempo-30-Zone ist nur zulässig, wenn in der Straße kein nennenswerter Durchgangsverkehr besteht. Doch die Weitlstr. erfülle auf der Gesamtlänge von 1,5 km die Funktion einer Sammelstraße und stelle eine Ost-West-Verbindung von Feldmoching zur Nordhaide und zur Siedlung Am Hart dar. Die Verkehrsbelastung betrug am Knoten Ratoldstr. im Jahre 2012 zirka 5.100 Autos pro Tag, am Knoten Schleißheimer Str. laut einer Verkehrszählung aus 2016 rund 3.800 Autos. Nach Prognosen der Verkehrsplaner wird die Weitlstr. im am stärksten belasteten Abschnitt zwischen der Ittlinger- und der Reschreiterstr. bis 2030 auf rund 10.000 Autos pro Tag anwachsen. Außerdem unterscheide sich der Beginn des Straßenabschnitts in Höhe Reschreiterstr. optisch nicht von dem westlich gelegenen Teil, so dass auch die von der Straßenverkehrsordnung geforderte „Torwirkung“ bei der Einfahrt in eine Tempo-30-Zone nicht gegeben ist. Drittes Gegenargument: Besagter Straßenabschnitt wird von zwei Buslinien befahren und die MVG spricht sich gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung aus.
Viertes Gegenargument: Der Lärm in der Weitlstr. sei in besagtem Abschnitt nicht höher als ortsüblich und damit zugemutet werden kann. Es gebe also keine Anhaltspunkte dafür, dass in dem genannten Bereich aus Gründen des Lärmschutzes verkehrsbeschränkende Maßnahmen geboten seien.
„Der Umstand, dass sich verschiedene Verkehrsteilnehmer nicht an die angeordneten Höchstgeschwindigkeiten halten, ist zwar unbestreitbar. Ein ‚vorsorgliches‘ Reduzieren des Tempolimits ist aber zum einen rechtlich nicht zulässig und bietet andererseits auch keinen Schutz vor rücksichtslosem Fahrverhalten:“