Der Kommunalausschuss des Stadtrats hat jetzt das Konzept zum Umgang mit städtischen Kleinstgrundstücken gebilligt. Eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe hat sich mit möglichen Verwendungsmöglichkeiten von städtischen Kleinstgrundstücken auseinandergesetzt. 35 weitere Grundstücke des Kommunalreferats dieser Größe wurden zunächst bauordnungsrechtlich hinsichtlich grundsätzlicher Bebaubarkeit und Geschossigkeit sowie Geschossfläche geprüft. Anschließend wurde ein soziales Flächenmonitoring durchgeführt.
Das Referat für Bildung und Sport hat für neun Kleinstgrundstücke Bedarf angemeldet, um dort Kindertagesstätten zu planen. Das Sozialreferat möchte auf 14 dieser Grundstücke Unterbringungsformen der Jugendhilfe, Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, Sorgende Hausgemeinschaften, Münchner Wohnungsbau für wohnungslose Haushalte sowie Maßnahmen der sozialen Infrastruktur realisieren. Die verbleibenden zwölf Liegenschaften sollen unter anderem als Vorratsflächen vorgehalten, zum Teil gegen ein größeres Wohnbaugrundstück getauscht oder für Grünflächenausbau vorgehalten werden.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Durch die Entwicklung städtischer Kleinstgrundstücke heben wir bislang brachliegende Potentiale. Selbst für kleinere Grundstücke gibt es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Stellen wir fest, dass sich diese Flächen aufgrund der Größe oder des Zuschnitts nicht für sozial geförderten Wohnungsbau oder soziale Infrastruktur eignen, wird das Kommunalreferat sie trotzdem sinnvoll entwickeln. Denn die Nichtnutzung ist angesichts der Flächenknappheit in München keine Alternative.“
Grünerwirdsnicht meint
So lange mitten in Wohngebieten Grünflächen mit mehreren tausend Quadratmetern „liegen“, kann nicht die Rede von Flächenknappheit sein. Aber auch hier werden wieder nur die stadtnahen Investoren und Spekulanten das Rennen machen. Private bleiben auf ihrem Dauergrünland sitzen.