Derzeit herrscht zwar Sommerpause im Stadtrat, aber dennoch schreiben die zu Hause gebliebenen Stadträte eifrig weiter Anträge. Die Bayernpartei beispielsweise brachte am Mittwoch, den 14. August eine Anfrage an den OB ein zu zwei Flurnummern in der Gemarkung Feldmoching. In ihrer Anfrage möchten die Stadträte der Bayernpartei wissen, warum auf den Grundstücken in der Gemarkung Feldmoching mit den Fl.-Nrn. 435/2 und 435/3 keine Wohnbebauung zugelassen werden kann.
„Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt wie eh und je. Viele Familien suchen händeringend nach einer bezahlbaren Wohnung. Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke haben sich offenbar bereit erklärt, diese in Erbpacht für ausschließlich sozialen und behindertengerechten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Allerdings hat sich die Stadtverwaltung diesbezüglich seit längerem ablehnend geäußert. Dies können wir aufgrund der bereits bestehenden Erschließung durch zwei Straßen und dem dringenden Bedarf nicht nachvollziehen.“
In der Zwischenzeit hat uns ein Leser darauf aufmerksam gemacht, dass es laut BayernAtlas um den Streifen mit den „Krautgärten“ nördlich des bebauten Gebietes am Schnepfenweg zwischen Obermoosstr. und Pappelallee handelt.
Sollte das tatsächlich zutreffen, wirft der Antrag noch ein paar Fragen mehr auf als die Bayernpartei gestellt hat. Denn geht es bei den oben genannten Flurnummern wirklich um den Krautgarten in der Fasanerie, dann liegt das Grundstück, das der Besitzer offensichtlich gerne bebauen lassen möchte, im Umgriff des SEM/Kosmo-Gebiets und dann gelten für dieses Grundstück doch eigentlich die gleichen Einwände, die Heimatboden und das Übergeordnete Bündnis München Nord hinsichtlich der intendierten Bebauung in Ludwigsfeld vorgebracht haben. Frage zwei: Die Bayernpartei zeigt sich doch eigentlich als der vehementeste Gegner der SEM/Kosmo und warum befürwortet sie nun eine Bebauung in diesem Areal? Eine Ausnahme zieht die andere bekanntlich hinterher.
Hans Dampf meint
Wo befindet sich denn das besagte Grundstück?
Richard meint
Hier von einer „bereits bestehenden Erschließung durch zwei Straßen“ zu sprechen, ist schon verwegen. Es handelt sich um ein Grundstück von etwa 20 Metern Breite und gut 400 Metern Länge zwischen einem Feldweg und einer immerhin geteerten Straße…