Über das Kaffeemühlenhaus aus den frühen 1930er-Jahren an der Lerchenauer Str. 321 gegenüber der Feldmochinger Grundschule haben wir bereits mehrfach berichtet. Zuletzt vermeldeten wir Anfang Mai, dass das ehemalige Kuttner-Haus auf Immoscout zum Verkauf angeboten wird. („Alte Villa auf großem Grund in gesuchter Lage Feldmoching – renovierungsbedürftig“) Nun verdichten sich die Gerüchte, dass der Betreiber vom Haus Grashof an der Karlsfelder Str. und vom Haus Wilhelmine in der Wilhelmine-Reichard-Str. in der Lerchenau – beides „Beherbergungsbetriebe für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen“ – sein Interesse an dem Grundstück samt Haus bekundet und ein recht gutes Angebot dafür gemacht hat.
Vermutlich wird der Geschäftsmann die alte Villa nicht zum Familiendomizil ausbauen. Dabei hätten wir dem Haus gewünscht, in den Besitz von Menschen zu kommen, die schätzen können, wie wertvoll ein derartig gut erhaltenes Beispiel früherer Architektur und Baukunst ist. Aber das alte Haus steht halt auf 776 qm Grund!
Marianne meint
Eine vorsichtige Frage. In den Medien waren in den letzten Wochen Berichte zu lesen, dass in den Schulen am ersten Schultag von den Eltern der Erstklässler*innen keine Fotos mehr gemacht werden dürfen – das würde womöglich die Persönlichkeitsrechte von anderen Kindern verletzen. Auch das seit Jahrzehnten übliche Klassenfoto darf aus Datenschutzgründen nicht mehr bedenkenlos aufgenommen werden.
Wie würde sich das rein theoretisch damit vertragen, dass gegenüber der Schule Kameras zur Überwachung der Sicherheit einer Immobilie angebracht würden? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der fachkundig ist, diese Frage – streng sachlich – beantworten könnte.
Josef Hintermair meint
Liebe Marianne,
als betroffener Nachbar des Haus Grashof, der sich sehr intensiv um den Rückbau dieser Kameras bemüht hat, kann ich Ihnen berichten.
Sie dürfen Kameras zur Überwachung Ihres Gebäudes und Grundstückes grundsätzlich anbringen. Nur dürfen diese Kameras keine öffentlichen Flächen wie Gehwege und Fahrbahnen und auch keine privaten Nachbargrundstücke erfassen. Das ist rechtswidrig.
Im Fall Haus Grashof wurde mir von behördlicher Seite bestätigt, dass diese Kameras sowohl öffentlichen Flächen als auch Privatgrund erfassen. Hier wurde verfügt, dass die Kameraeinstellungen so angepasst werden müssen, dass dies nicht mehr der Fall ist. Diese Umstellung muss nachgewiesen werden. In diesem konkreten Fall ist es durchaus möglich, dass nach dem Nachweis dann halt die Kameraeinstellungen wieder zurückgestellt werden. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass unsere Behörden das z. B. jährlich überprüfen. Es wurden hier einfach dreist Fakten geschaffen. Ich bin der Meinung, eine Anlage, die grundsätzlich in der Lage ist, rechtswidrig öffentliche Flächen und private Nachbargrundstücke zu erfassen, muss zurückgebaut werden. Die zuständige Behörde sieht das leider anders. Der reicht der Nachweis der Umstellung. Als betroffener Nachbar bleibt Ihnen dann evtl. nur der private Klageweg.
An alle Feldmochinger Bürger/innen. Wer am Haus Grashof vorbeigeht- oder fährt, wird gefilmt. Also immer freundlich lächeln!
Jürgen Bauer meint
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass direkt gegenüber der Grundschule ein solcher „Beherbergungsbetrieb“ genehmigt wird. Wie soll so was gut gehen? Von offizieller Seite, z. B. auf den Bürgerversammlungen, wird ja gerne betont, dass das Haus Grashof reibungslos im Betrieb ist. Wenn man mit den direkten Nachbarn spricht, stellt sich die Sache ganz anders dar. Nämlich als pures Chaos und viele haben Angst, vor die Tür zu treten. (Bedrohungen, etc.) Das Parkchaos, das durch den „Betrieb“ entsteht, kann man ja täglich sehen. Da dieses Gerücht nun im Raum steht, sollte der Bezirksausschuss dem nachgehen und frühstmöglich dagegensteuern. Proaktiv! Feldmoching sollte wenigstens im direkten Ortskern Feldmoching bleiben. Macht uns unsere Heimat nicht komplett kaputt und lasst unsere Kinder in Ruhe, stressfrei und ohne Ängste in die Schule gehen.
Michael Rieperdinger meint
Bleibt nur zu hoffen, daß dieser Geschäftsmann so viel Anstand besitzt und auf diesem Grundstück direkt gegenüber der Grundschule keinen seiner „Beherbergungsbetriebe“ errichtet bzw.
die Stadt München die Genehmigung dazu verweigert.
Goaßzipfe meint
1. Für diesen Geschäftsmann ist das Wort Anstand ein Fremdwort. So was hat er noch nie besessen und wird es auch nicht. Hier ist die oberste Prämisse Gewinnmaximierung, sonst zählt nichts.
2. Die Stadt München wartet nur darauf, dass es für solche Einrichtungen Betreiber gibt, die entsprechende Bauanträge stellen. Da wird mit Handkuss alles genehmigt. Diese Antragsteller haben bei der Stadt Narrenfreiheit.
Markus W. meint
Was dann kommt, kann man sich doch denken. Die Abrissbirne und es wird dann so ein Klotz wie schon in der Karlsfelder Straße hingestellt. Wenn dann dort auch so eine Parksituation entsteht, na dann gute Nacht. Dass generell dem Objekt in der Karlsfelder Str. keine Tiefgarage aufgezwungen wurde, kann nur mit Kopfschütteln bedacht werden. Es ist schade, dass so alte Gebäude nur noch abgerissen werden, um möglichst viel Profit mit möglichst hässlichen Gebäudeklotzen zu weichen.
ReinhardKrohn meint
Es ist jammeraschade um dieses nun zur freien Disposition stehende Haus. Würde es weggerissen werden, hätten sich alle Hoffnungen auf eine gründliche Renovierung und Neubewohnung in den Wind geschlagen. Gewiss, eine derartige Immobilie in der Ortsmitte konnte nicht noch länger ungenutzt bleiben. Dafür ist der Marktwert viel zu hoch. Aber, mit Respekt vor diesem – wenn auch nicht offiziell geschützten – Denkmal aus früheren Zeiten sollte dieses schöne Kaffeemühlenhaus doch nicht dem Abrissbagger preisgegeben werden dürfen. Aber leider sind ja in München nicht einmal denkmalgeschützte Immobilien vor dem Abriss sicher – siehe das Uhrmacherhäusl.