Im Nachklang zur BA-Sitzung am Dienstag, den 19. November erreichte uns ein „Offener Brief“ zum Antrag auf Zuwendung für die Veranstaltung vom Übergreifenden Bündnis München Nord am 12.Oktober, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Denn der Budgetantrag hatte eine heftige, kontroverse Diskussion ausgelöst, wie im unterstehenden Bericht „Heiße Diskussion um BA-Zuschuss für Bürgerinitiativen“ geschildert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Irritation über die Vorgänge im Zusammenhang mit unserem Antrag auf Zuwendung zur Veranstaltung am 12. Oktober war im Vorfeld der BA-Sitzung vom 19.11.2019 schon enorm, sie wurde aber durch den Stil dieser Sitzung noch erheblich gesteigert.
Schon der Ablauf eines solchen Termins ist eine harte Prüfung für den Bürger, weil er zu seinem eigentlichen Antrag kein Rederecht hat. Nach 3 Stunden Wartezeit wird dann um 22.30 Uhr der Tagesordnungspunkt “Der Bürger hat das Wort“ aufgerufen und der Versammlungsleiter verkündet, dass die Redezeit der 4 Bürger, die sich zu Wort meldeten, auf 3 Minuten begrenzt ist.
Es ist bemerkenswert, dass unsere Veranstaltung, deren einziger Zweck es war, den Bürgern des Bezirks die Kandidaten für die kommende Stadtratswahl zu präsentieren und die von einer unbestrittenen Qualität und hohem Niveau war, nicht Lob, Anerkennung und Unterstützung vom örtlichen BA erfährt, sondern, von Teilen dieses Gremiums, mit großer Anstrengung und Akribie diskreditiert und bekämpft wird. Wen wundert es noch vor einem solchen Hintergrund, dass der Einsatz engagierter Bürger stirbt, dass Politikverdrossenheit weiter zunimmt und die extremen Ränder verstärkten Zulauf haben.
Zur Chronologie vor der BA-Sitzung am 19.11.2019:
Kurz nach unserer Veranstaltung vom 12.10. wurde unser Antrag auf Zuwendung in einer BA-Unterausschusssitzung zum 1. Mal behandelt. Dazu war Frau Kennerknecht, die formelle Antragstellerin, eingeladen worden, um eventuelle Fragen zu beantworten. Es wurde in dieser Sitzung Anerkennung über die Qualität dieser Veranstaltung geäußert, keine besonderen Fragen gestellt und mit einer Stimme Mehrheit der Genehmigung des von uns beantragten, vollen Betrages in Höhe von etwa 3600 € zugestimmt.
Ungeachtet dieses Abstimmungsergebnisses wandte sich eine Person aus dem BA, im Nachgang zu dieser UA-Sitzung, ohne Mandat aus dem BA und ohne Rückfrage bei der Antragstellerin, an das Direktorium, um prüfen zu lassen, ob ein Fehlverhalten unsererseits eine Zuwendung verhindere. Die Begründung lautete: Mit der Veranstaltung war das Sammeln von Unterschriften für ein Bürgerbegehren und die München-Liste durchgeführt worden.
Diese Behauptungen sind nicht korrekt bis frei erfunden. Wir hatten glaubhaft erklärt, dass das Verteilen von Unterschriftslisten für das Bürgerbegehren in der Halle gegen unsere ausdrücklichen Anweisungen geschehen war. Die Behauptung, dass Unterschriften für die München-Liste gesammelt wurden ist frei erfunden und schon deshalb absurd, weil aus verfahrensrechtichen Gründen vor Mitte Dezember keine Unterschriften gesammelt werden können und die Bürger dazu auch extra ins Rathaus oder einen anderen offiziellen Ort gehen müssen. Wir sind der Überzeugung, dass solche Tatsachen
BA-Mitgliedern bekannt sein müssen. Diese Erklärungen wurden von Frau Kennerknecht dem Direktorium schriftlich übergeben, sie wurden dort geprüft und unser Antrag als förderungswürdig gewertet. Die Versuche, die Zuwendung zu verhindern oder wenigstens zu beschränken, wurden dadurch aber nicht gebremst.
Beweggrund für diese Interventionen ist offensichtlich kein Verschulden unsererseits, sondern eher Parteiinteressen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass das Geld, das dem BA zum Verteilen zur Verfügung steht, nicht sein Geld ist. Es ist das Geld, das von uns Steuerzahlern stammt, und die Verteilung der Zuwendungen ist kein Gnadenakt, sondern ein Anspruch, der in erster Linie den Anträgen zukommen muss, die sich für Belange des Bezirks einsetzen. Es ist fragwürdig, ob z.B. 27 000 € für den Rasenmäher eines Fußballvereins oder 41 000 € für eine Schule, die zu einem wirtschaftlich operierenden Unternehmen gehört, mehr Berechtigung auf Zustimmung haben als die von uns beantragten
3600 € für eine Bürgerveranstaltung. Dabei wäre auch zu beachten, dass die allermeisten Zuwendungsanträge zum alleinigen Nutzen der jeweiligen Antragsteller sind, unser Antrag aber nicht unserem, sondern ausschließlich dem Nutzen und der Information der Bürger unseres Bezirks diente. Erwähnenswert ist noch, dass unsere Gesamtkosten bei etwa 5500 € liegen, nach Reduzierung um einen Eigenanteil wurden 3600 € beantragt, 1700 € wurden bewilligt. Als Hauptgrund für die drastische Kürzung wurde die Höhe des Honorars für den Moderator angeführt. Dazu ist anzumerken, dass wir für eine Veranstaltung, bei der es um strittige und hoch emotionale Themen geht, bewusst eine professionelle Person ausgewählt haben, um sicher zum gehen, dass die Veranstaltung ohne Entgleisungen abläuft. Dass einzelnen BA-Mitgliedern die Stadtratskandidaten das nicht wert sind, nehmen wir zur Kenntnis.
Bei der ganz ähnlichen Veranstaltung im Februar dieses Jahres in Johanneskirchen/Daglfing, mit demselben Moderator, wurden die beantragten Kosten, vom dortigen Bezirksausschuss ohne Abzug getragen, obwohl dort noch erhebliche Beträge für Hallenmiete, Filmteam, Medien etc. hinzukamen.
Zum Schluss noch eine Erklärung in eigener Sache: Ich bin nicht Mitglied in der München-Liste und werde auch nicht Mitglied werden, ich bin auch nicht Mitglied einer anderen Partei und werde auch nicht Mitglied einer anderen Partei werden. Ich bin nur Vorstand der „Aktionsgemeinschaft Rettet den Münchner Norden“, einer Initiative, die sich, parteiunabhängig, seit bald 40 Jahren, ausschließlich der Rettung des Münchner Nordens verschrieben hat und dabei vor allem der Rettung des 24. Stadtbezirks, und da gäbe es Einiges, was gemeinsam mit dem BA getan werden müsste, wenn man bedenkt was unserem Bezirk bevorsteht.
Als mir die Position in der „Aktionsgemeinschaft“ angetragen wurde, vom damaligen und heutigen BA-Vorsitzenden, der zu dieser Zeit an maßgebender Stelle in der Aktionsgemeinschaft mitwirkte, hatte ich die feste Überzeugung, dass die Ziele der „Aktionsgemeinschaft“ mit den Zielen des BA deckungsgleich sind und im gesamten BA uneingeschränkte Unterstützung finden werden. — Im Laufe der Zeit musste ich immer mehr erkennen, dass meine Einschätzung äußerst naiv war und mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Sachsinger
Hans Kübler meint
Diese Auseinandersetzung um die Reduzierung des Zuschusses erscheint mir ziemlich scheinheilig. Bei einem anderen Zuschussantrag an den BA 24 wurde mit den Stimmen der CSU-Fraktion beschlossen, den Förderbetrag für die Moderation auf dieselbe Summe zu begrenzen.
Bernd meint
Was war das für eine Veranstaltung?
Paul Lachenmeir meint
Im Kernpunkt, dass nämlich die Kürzung des Zuschusses ungerechtfertigt war, bin ich derselben Meinung wie Herr Sachsinger. Ansonsten ist der „Offene Brief“ schlecht recherchiert (siehe Kommentar von Stefanie; es zeugt von schlechtem Stil und unreifem Verhalten, mit „die Anderen haben aber mehr bekommen als ich“ zu argumentieren) und außerdem sehr tendenziell: denn auch durch Weglassen von Tatsachen kann man die Wahrheit verfälschen. So wird in Bausch und Bogen auf dem BA herumgehackt, obwohl der volle Zuschuss von 3.600 € nur mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt wurde. Verschwiegen wurde, dass die CSU-Fraktion geschlossen dafür gestimmt hatte, aber SPD und die Grünen folgten der von Ihnen zitierten „Person aus dem BA“ und lehnten es mit ihrer Mehrheit ab.
Herr Sachsinger und auch andere geneigte Leser können dies als Hinweis zur Stimmabgabe bei der nächsten BA-Wahl mitnehmen.
Stefanie meint
Bei der genannten Schule handelt es sich nicht um „ein wirtschaftlich operierendes Unternehmen“ , sondern um das Heilpädagogische Centrum Augustinum (HPCA), Otto Steiner Schule, die zur Gruppe Augustinum, gemeinnützige GmbH gehört, eine Schule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Hier auf einm Zuschuss des BA24 herumzuhacken empfinde ich als diskriminierend und menschenverachtend. Der Betrag kommt nicht „dem Antragsteller zugute“, sondern Kindern und Jugendlichen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen.