Die Weihnachtszeit naht und viele Münchner möchten sich bei „ihren Müllwerkern“ für die harte und wichtige Arbeit bedanken, die diese tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht darauf aufmerksam, dass den Geschenken für Mitarbeiter des AWM von Gesetz wegen Grenzen gesetzt sind: Pro Person dürfen jährlich nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden.
Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM, wie auch alle anderen Beschäftigten der Landeshauptstadt München, nicht annehmen. Ebenso dürfen sie natürlich keine Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
Der AWM bittet alle Münchner, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. „Sie bringen damit die oder den Betroffenen in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss“, sagt Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM.
Münchner meint
Ein Glück, dass unsere Politiker zu repräsentativen Zwecken Zuwendungen annehmen dürfen.