Über die umfangreichen Rodungsarbeiten am Montag, den 16. Dezember in der Siedlung Ludwigsfeld zwischen der Karlsfelder- und Kristallstr. entlang dem Schwabenbächl, vom Grundbesitzer zunächst als Baumpflege- und Baumfällarbeiten abgetan, haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Inzwischen hat uns die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde erreicht, die laut Investor, sofern notwendig, im Vorfeld eingeschaltet war und den Baumfällungen zugestimmt hatte.
Ist es korrekt, dass die Untere Naturschutzbehörde über die Rodung im Vorfeld informiert war und den Baumfällungen zustimmte?
„Bei der Unteren Naturschutzbehörde München ging am 22. Oktober 2019 ein Antrag zur Fällung von zwei Pappeln auf dem Grundstück Kristallstr. 22-24 ein, die am 13. November 2019 aus Gründen der Verkehrssicherung genehmigt wurde. Der Bezirksausschuss wurde am 25. Oktober 2019 über den eingegangenen Fällantrag unterrichtet und hat innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht von seinem Recht auf Anhörung Gebrauch gemacht. Anträge zur Fällung weiterer Bäume auf dem Grundstück wurden vom Antragsteller nicht eingereicht. Die Untere Naturschutzbehörde wurde über die Pläne, weitere Gehölze auf diesem Flurstück zu entfernen, nicht informiert und erlangte daher erst im Nachhinein, am 17. Dezember 2019, Kenntnis über die flächig durchgeführten Rodungen.“
Ist das betroffene Areal tatsächlich kein Biotop, wie der Eigentümer betont?
„Vor den Fällungen befand sich dort ein dichter Gehölzbestand aus vorwiegend jungen Eschen, Weiden und Pappeln. Viele der Eschen waren vom Eschentriebsterben betroffen. Bei dem Gehölzbestand handelt es sich um ein Biotop, da dort Tiere und Pflanzen leben. Er wurde jedoch nicht in der Stadtbiotopkartierung von 1998 erfasst, da der Gehölzbestand seinerzeit die Kriterien eines wertvollen Biotops gemäß der Kartieranleitung des Landesamt für Umwelt nicht erfüllt hat. Darüber hinaus handelt es sich nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Liegen der Unteren Naturschutzbehörde weitere Anträge zu Fällungen vor?
„Der Unteren Naturschutzbehörde liegt aktuell ein weiterer Fällantrag aus Gründen der Verkehrssicherung für Gehölze im biotopkartierten Gehölzstreifen an der Karlsfelderstraße vor. Dieser wird derzeit eingehend geprüft.“
Gibt es Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde, das Areal wieder „aufzuforsten“ bzw. zu begrünen? Schließlich ist der Klimawandel in aller Munde und München braucht bekanntlich eher mehr als weniger Bäume, zumal große!
„Die Untere Naturschutzbehörde steht zur Klärung des Sachverhaltes mit den betroffenen Stellen, insbesondere mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Forstbehörde, in Kontakt. Zuwiderhandlungen gegen die Baumschutzverordnung und das Wald- oder Naturschutzrecht werden verfolgt. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden die entsprechenden Schritte, die Ersatzpflanzungen oder Wiederaufforstungen umfassen können, durch die zuständige Behörde eingeleitet.“
ReinbhadKrohn meint
Was tut sich in Wirklichkeit auf dem zwischen der Kristallstraße, der Karlsfelder Straße und dem Schwabenbächl gelegenen Biotop-Areal? Von wegen die zur Verkehrssicherung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigte Fällung von von nur zwei Bäumen an der Kristallstraße! Die Wirklichkieit schaut dort ganz anders aus. Mit der Ausnahme kleiner Übereste an Gestrüpp und Bäumen an Teilabschnitten der Kristallstraße und der Karlsfelder Straße ist auf diesem großen Areal mittlerweile alles abrasiert, man nennt das einen Kahlschlag. Die nun leergeräumte Fläche reicht an der Kristallstraße bis zum ersten rechten Wohnblock und an der Karlsfelder Straße bis hin zum Schwabenbächl. An den verbliebenen Baumstumpen mit Durchmessern zwischen 20 und gut 50 cm lassen sich die Größe und Anzahl der radikal gefällten Bäume auf mehr als 80 schätzen. Und nun läuft bei der Unteren Naturschützbehörde ein weiterer Fällungsantrag aus Gründen der Verkehrssicherung? Wie da wohl die Verkerssicherung begründet ist?
Bei den „Rundgängen“ im Herbst 2019 in Ludwigsfeld ist seitens den Sprechern der Planungsbehörde und der Grundeigner über diese groß angelegte Fällungsmaßnahme kein Wort gefallen. Wen wundert es noch, wenn die betroffene Bevölkerung der Siedlung Ludwigsfeld den künftigen Vorhaben vor ihrer Tür mit größter Skepsis gegenübersteht?
Wo sind die Versprechungen für weitgehende Transparenz und die Offenlegung aller Planungen zur ‚Verdichtung und Erweiterung der Siedlung Ludwigsfeld“? So zerschlägt man Vertrauen. Also bitte: Warum werden die Fällungen mit einer „Verkehrssicherung “ getarnt? Wie geht es dort weiter? Hat man dort eine neue Baufläche für einen weiteren Wohnblock geschaffen? Oder wird dort wieder eine Grünfläche entstehen? Verstecken gilt nicht, eine ehrliche Antwort ist gefragt!
Wohnungsgesellschaft Ludwigsfeld GmbH meint
Sehr geehrter Herr Krohn,
Ihrer Bitte um eine Antwort kommen wir gerne nach.
Im letzten Jahr haben wir ja zusammen mit dem Planungsreferat und den übrigen Grundeigentümern über den Grundsatzbeschluss des Stadtrats für eine Entwicklung Ludwigsfeld informiert. Der dort aufgezeigte Weg wird weiter konsequent eingehalten.
In der Zwischenzeit müssen wir uns als Eigentümer aber weiter um die Verkehrssicherheit in der Siedlung und in den für die Allgemeinheit zugänglichen Grünflächen kümmern. Wie dies im Einzelfall geschieht, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Wir müssen hier u.a. die Baumschutzsatzung der Stadt München, den gesetzlichen Naturschutz, das Waldgesetz und auch besonders kartierte Biotope beachten.
Auf dem Gelände westlich der Kristallstraße, auf dem im Dezember gearbeitet wurde, handelt es sich nicht um ein kartiertes oder geschütztes Biotop, sondern um eine mittlerweile bewachsene Grün- oder Waldfläche. Aus den bereits durchgeführten Erhebungen zum Artenschutz lagen uns auch keine Hinweise auf besonders geschützte Tiere oder Pflanzen vor.
Rein rechtlich haben wir bei der Unteren Naturschutzbehörde somit nur die Genehmigung zur Fällung der beiden großen, abgestorbenen Schwarzpappeln an der Kristallstraße beantragt. Darüber hinaus haben wir v.a. kranke Bäume und totes Gehölz in der Fläche entfernen lassen. Diese Fläche ist leider sehr stark vom Eschentriebsterben und einem weiteren Pilzbefall betroffen. Gerade vor diesem Hintergrund mussten wir unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um die Gefahren durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste zu minimieren. Derartige Arbeiten fanden auch in den vorangegangenen Jahren statt und werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen v.a. in den Wintermonaten durchgeführt, um z.B. Brutzeiten von Vögeln nicht zu stören.
Der einzige – offensichtliche – Unterschied bestand nun darin, dass in dieser Fläche ausnahmsweise mit maschinellem Gerät in etwas größerem Umfang gearbeitet wurde. Die Arbeiten wurden, wie üblich, drei Tage vorher im Schaukasten am Onyxplatz angekündigt.
Zur Zeit der Rundgänge im August und September waren die Arbeiten noch nicht konkret geplant. Der Fällantrag wurde erst im Oktober, nach den Regelungen mit den den Baumpflegern, gestellt und die Genehmigung erhielten wir im November.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle auch noch mitteilen, dass zwischenseitlich an der Kristallstraße von der Unteren Naturschutzbehörde noch weitere abgestorbene Gehölze und Bäume festgestellt wurden, die in Kürze aus Gründen der Verekhrssicherheit herausgenommen werden müssen. Gleiches gilt für einige wenige Bäume in der als Biotop kartierten Grünfläche östlich der Kristallstraße.
Für uns gilt weiterhin, dass wir die Öffentlichkeit umfassend und transparent über den Prozess zur Entwicklung der Siedlung Ludwigsfeld und über andere wichtige Ereignisse informieren werden. Aus diesem Grund stellen wir dieses Schreiben auch auf die Homepage zur Entwicklung Ludwigsfeld. Sie können uns dort auch direkt Fragen stellen, die wir dann gerne zeitnah beantworten werden.
Ihre Wohnungsgesellschaft Ludwigsfeld GmbH
ReinhardKrohn meint
Zu diesem Scheiben nur eine kurze Anmerkung und Nachfrage:
Zuerst meinen Dank für diese zeitnahe Stellungnahme der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfeld GmbH.
Gewiß, dort wo die Verkehrssicherheit der Menschen nicht gewährleistet ist, muss mit geeigneten Maßnahmen gehandelt werden, das ist völlig okay.
Jedoch, es standen auf dieser Fläche keinesfalls nur Eschen, die stark am Eschentriebsterben erkrankt waren. Diese erkrankten Bäume mussten selbstverständlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Aber musste gleich ein Kahlschlag vorgenommen werden?
Von großem Interesse wäre nun die Antwort auf die Frage, ob diese wegen der durchgeführten Sicherungsmaßnahme entstandene Kahlfläche an der Kristallstraße nun auch wieder zeitnah aufgeforstet wird oder ob infolge der Maßnahme eine weitere Bebauungsfläche entstanden ist.