Bevor es zu einer Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans kommt, werden die verschiedensten Belange beleuchtet und entsprechende Stellen angehört. Ändern tut diese Beteiligung wenig bis gar nichts, wie auch viele engagierte Bürger bei den vielen anberaumten Bürgerbeteiligungen in der Vergangenheit schon frustriert feststellen durften. Wir wollen Ihnen trotzdem die Stellungnahme des Bund Naturschutzes (BN) in Bayern, Kreisgruppe München, in Sachen Lerchenauer Feld nicht vorenthalten. Zeigt es doch eine andere Sicht auf die Dinge auf, wie sie sonst Bauträger und Stadtplaner vortragen, deren Aufgabe und Geschäftsmodell ja nun mal das Zubauen der Landschaft ist. Der BN fordert vor allem im Bereich der Grünflächen und des Verkehrskonzepts wesentliche Verbesserungen des vorliegenden Planungsentwurfs.
1. Landwirtschaftliche Flächen
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen für den Wohnungsbau werden derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen dienen den Menschen als wichtige Lebensgrundlage. Mit der ständig zunehmenden Überbauung landwirtschaftlicher Flächen werden unsere Nahrungsmittel an immer entfernteren Standorten produziert, was weite Transportwege zur Folge hat. Durch den Erhalt von Landwirtschaftsflächen in München können schädliche Treibhausgas- Emissionen reduziert werden.
Des Weiteren bedeutet die geplante Bebauung eine deutliche Versiegelung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Durch diese Versiegelung ergibt sich eine lokale und nicht zu unterschätzende Klimawirkung, die eine Erhöhung der lokalen Temperatur um bis zu 5 °C zur Folge haben könnte. Außerdem wird eine für städtische Gebiete wichtige Entstehung von Frischluft durch diese Versiegelung verhindert. In den anderen in der Umgebung geplanten Nachverdichtungen (1.600 Wohneinheiten in der Hochmuttingerstr. und der Ratold-, Raheinstr. sowie 2.000 Wohneinheiten im Eggarten) werden zudem alte Bäume gefällt und Grünflächen versiegelt. Auf der anderen Seite aber werden keine städtischen Freiflächen derselben Größenordnung ökologisch weiterentwickelt oder aus der Nutzung genommen oder als Schutzgebiete eingerichtet. Das Vorhaben steht deswegen im Gegensatz zu einem zukunftsorientierten Klimaschutz, Artenschutz und einer Eindämmung des Flächenverbrauchs.
2. Geplante Grünflächen
Da Versiegelung, aber auch struktur- und artenarm geplante Grünflächen, zu den Hauptursachen für den weltweiten Rückgang an Tierarten und deren Populationen gehören, ist es essenziell, die städtische grüne Infrastruktur zu erhalten und qualitativ wesentlich zu verbessern. Somit muss auf die hier geplanten Grünflächen ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Die im Entwurf geplanten Grünflächen sind jedoch viel zu kleinräumig angesetzt und wirken im Vergleich zur Bebauung beengt und unterdimensioniert. Dieser Umstand wurde ebenfalls im Rahmen der Bürgerbeteiligung und durch das Preisgericht kritisiert. Die als Quartiersplätze und Kiss & Ride geplanten Flächen sind stark versiegelt und die Wasserflächen vom restlichen Grün isoliert bzw. rein technischer Natur. Der als Korridor geplante grüne Anger ist zu schmal und bedarf mindestens der doppelten Breite, um Nutzung und Artenschutz vereinbaren zu können. Soweit auf den Plänen ersichtlich, sind die Tiefgaragen teilweise so geplant, dass auf großen Teilen der Innenhoffläche keine Bepflanzung mit Großbäumen möglich sein wird. In den Plänen wird zwar der Begriff der ökologischen Nachhaltigkeit erwähnt, allerdings wird nicht konkretisiert, was damit genau gemeint ist. Den Plänen liegt somit noch kein wissenschaftlich fundiertes ökologisches Leitbild zugrunde, das fähig ist, die Artenvielfalt zu fördern, und die Funktionalität des Korridors belegt. Nicht nur der BN, sondern auch die Stadt und viele Bürgerinnen und Bürger fordern die Förderung der Artenvielfalt im Projekt. Der BN sieht deshalb die Entwicklung eines ökologischen Leitbilds, in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und den Münchner Universitäten, für die weitere Planung als unerlässlich an.
3. ÖPNV
Aus den derzeitigen Plänen ist nicht ersichtlich, wie die neuen Bewohner dazu motiviert werden sollen, auf ihr Auto zu verzichten (z. B. Radschnellwege, Sharing- Konzepte usw.). Den Querverkehr zu unterbinden, ist lobenswert, allerdings wird kein Konzept für die umliegenden Straßen (Lerchenauer Str. und Lerchenstr.) angeboten. Auch ist unklar, wie das zusätzliche Pendleraufkommen von der S- und U-Bahnstation Feldmoching bedient werden kann.
Aus den Kritikpunkten resultieren folgende Forderungen für den aktuellen Planungsentwurf:
1. Grünflächen und ökologisches Leitbild
Grundsätzlich ist es unbedingt zu begrüßen, ökologische Gesichtspunkte und die Förderung von Artenvielfalt innerhalb der städtischen Planung zu berücksichtigen. Dennoch ist aus dem Planungsentwurf noch nicht ersichtlich, wie diese Gesichtspunkte im Detail definiert sind und wie sie trotz der geplanten Versiegelung umgesetzt werden sollen. Ein generelles Leitbild sollte sein, die Grünflächen deutlich zu vergrößern sowie eine hohe Arten- und Strukturvielfalt an heimischen Pflanzen zu gewährleisten. Dies führt zu einer Erhöhung der Artenvielfalt bei den Tieren. Die Bedürfnisse, der in der Umgebung vorkommenden Tierarten, die im Rahmen der noch durchzuführenden Umweltprüfung festgestellt werden, sollten in diesem ökologischen Leitbild berücksichtigt werden.
a. Bäume
Der BN fordert eine hohe Diversität und Anzahl an standortgerechten und heimischen Arten. Dabei sollten durchaus auch geeignete Nadelbäume in die Grünplanung mit aufgenommen werden. Eine artenreiche Baumbepflanzung unterstützt eine höhere Artenvielfalt an Insekten. Die Kombination mit Nadelbäumen erhöht die Artenvielfalt bei Vögeln. Langfristig ist vor allem die Möglichkeit des uneingeschränkten Wachstums der Bäume von großer Bedeutung. Dies sollte mit einem entsprechend zur Verfügung stehenden Wurzelraum ermöglicht werden. Es muss Bäumen 1. Wuchsordnung gestattet sein, uneingeschränkt zu wachsen und zu altern. Große Bäume speichern wesentlich mehr CO2 als kleinere und reichern beispielsweise durch Totholz im Laufe ihres Lebens immer mehr Mikrohabitate an. Die Anzahl an hoch und ausladend wachsenden Bäumen muss weiterhin ausreichend sein, damit eine entsprechende Beschattung, Durchlüftung und Kühlung des Wohngebiets erreicht werden kann.
b. Wiesen- und Offenlandstrukturen
Der BN fordert, die geplanten Wiesenflächen der Mittelinseln und der Innenhöfe, soweit nicht einer „Urban gardening“ oder Spielflächennutzung zugeführt, als arten- und blütenreiche Bienenweiden zu gestalten. Die offenen Flächen im grünen Anger bieten sich zur langfristigen Umgestaltung in artenreiche Trockenrasen an, ganz im Sinne der Münchner Heiden. Hier bietet sich eine Zusammenarbeit mit den in der Biotopbetreuung erfahrenen Münchner Naturschutzverbänden an. Des Weiteren können diese Flächen in einem Umweltprojekt mit den Schülerinnen und Schülern der neu entstehenden Schulen entwickelt werden. Derlei, mit vielen Pflanzenarten besetzte Flächen bieten einer Vielzahl an Tieren Lebensräume, die entdeckt und in den Unterricht eingebunden werden können.
c. Sträucher
Neben einem umfangreichen Baumbestand fordert der BN, einheimische Sträucher in den Entwurf mit aufzunehmen. Zum Beispiel könnte man sich dabei an den früher in der Agrarlandschaft vorhandenen Feldgehölzen und Hecken orientieren. Auch hier ist eine hohe Artenvielfalt einzuplanen. Von kurzgeschnittenen und monotonen Hecken ist generell abzusehen.
d. Korridor
Die derzeitig vorgesehene Korridorfläche ist zu klein, um als Frischluftschneise funktionieren zu können oder um eine für Tierarten interessante Gestaltung zu ermöglichen.
Der BN fordert mindestens eine Verdoppelung der Korridorbreite. Die Fläche sollte groß genug sein, damit aus den drei Strukturtypen Bäume, Sträucher und offene Fläche eine interessante und artenreiche Landschaft entworfen werden kann. Von einer Durchschneidung des Korridors durch eine Straße ist abzusehen. Zusätzlich wäre eine direkte ununterbrochene Verbindung des Korridors über die Mittelinseln in die Wohngassen hinein wünschenswert. Auch die im Moment noch stark versiegelten Platzflächen könnten durch eine grüne Verbindung aufgebrochen werden. Somit wäre es möglich, dass der grüne Anger seine Ausläufer bis in die Quartiere ausbreiten kann.
e. Mittelinseln, Quartiersplätze und Kiss & Ride
Die Mittelinseln sollten stärker miteinander verbunden werden. Im Moment sind diese oftmals unterbrochen. Die Quartiersplätze sowie die große Kiss&Ride- Fläche sind unverhältnismäßig stark versiegelt und heizen sich im Sommer unnötig auf. Anstelle von technischen, wasserintensiven Lösungen sollten hier zusätzlich zu den geplanten großen Bäumen blühende Wiesenflächen angelegt werden. Neben einer zusätzlichen Kühlung durch Verdunstung haben Erhebungen auf Münchner Stadtplätzen gezeigt, dass auch die Artenvielfalt bei Vögeln mit dem Anteil der unversiegelten Fläche eines Platzes zunimmt. Eine grüne Verbindung mit dem Korridor ist auf jeden Fall in Erwägung zu ziehen.
2. Forderungen in Sachen Gebäude
a. Fassadenquartiere
Der BN fordert die Einplanung von sogenannten Fassadenquartieren für höhlenbrütende und -nistende Arten. Davon profitieren zum Beispiel in der Umgebung vorkommende Vogelarten wie Haus- und Feldsperling, aber auch Fledermäuse wie Abendsegler und Zwergfledermaus. Die Quartiere sollten dabei nach den Ergebnissen der noch ausstehenden Artenkartierungen ausgewählt werden.
b. Fassadenbegrünung
Der BN fordert die Ergänzung der geplanten Dachbegrünung durch eine Fassadenbegrünung. Auch hier sollte auf die Verwendung verschiedener heimischer Pflanzenarten geachtet werden. Von dieser profitieren vor allem Insekten. Auch trägt die Begrünung zu einer Kühlung der Umgebung bei.
c. Dachbegrünung
Der BN begrüßt die Nutzung der Dachflächen zur Stromgewinnung und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Eine Dachbegrünung kann allerdings nur im begrenzten Maße ein Ausgleich für versiegelte Bodenflächen sein, da der Bodenanschluss fehlt und das Dach nicht von allen Tierarten (z. B. Igel) erreicht werden kann. Ein weiterer Aspekt sind die extremen Standortbedingungen, wie Trockenheit und Hitze, die aufgrund des fehlenden Bodenanschlusses nicht ausgeglichen werden können und das Überleben vieler wirbelloser Tierarten verhindert. Bei der Dachbegrünung ist deshalb darauf zu achten, dass eine Mindestsubstratdicke von 15 – 20 cm erreicht wird. Dickere Substratauflagen können auch in Zeiten längerer Trockenheit langanhaltend Wasser speichern. Bei der Bauweise ist weiterhin eine Mehrschichtbauweise anzuwenden. Das aufgetragene Substrat sollte dabei heterogen ausgebracht werden, das heißt niedrigere Substratdicken wechseln sich mit höheren Hügeln ab. So entstehen einerseits bei Trockenheit Rückzugsorte mit höherem Wassergehalt für Insekten, andererseits wird eine strukturelle Vielfalt gewährleistet (verschiedene Mikrohabitate). Diese fördert grundsätzlich die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen auf dem Dach (Brenneisen 2006). Des Weiteren empfiehlt der BN die Dachbegrünungsfläche durch Totholzstämme, Wurzeln und Steine (z. B. Jurakalksteine aus örtlichen Kiesgruben) zu ergänzen (Gedge und Kadas 2005). So entsteht, zusammen mit weiteren Habitatstrukturen, ein zusätzlicher Schutz vor extremer Hitze und Trockenheit. Weitere sinnvolle Elemente stellen sandige Abschnitte oder Hügel dar, die u. a. von bodenbrütenden Insekten (z. B. Wildbienen) genutzt werden. Als Sand bietet sich ungewaschener Natursand mit einem für Insekten relevanten Feinanteil (0/5) an, der ebenfalls von örtlichen Kiesgruben bezogen werden kann (Brenneisen und Oertli 2014). Abschließend sollte für die Begrünung eine ausschließlich autochthone, artenreiche Gräser-Kräutermischung verwendet werden. Auch hier gilt, dass auf dickeren Substratschichten generell artenreichere Pflanzengesellschaften angesiedelt werden können, deren strukturelle Komplexität sich positiv auf die Anzahl an Insektenarten auswirkt. Insgesamt führt die Anwendung all der oben genannten Elemente zu einer erhöhten Artenvielfalt und einer erhöhten ökologischen Funktionalität (Wasserspeicher, Mikrohabitate, Kühlung) der Dachbegrünung, was wiederum anderen Tierarten zu Gute kommt. Beispielsweise jagen Zwergfledermäuse vorzugsweise über artenreichen Dachbegrünungen, im Vergleich zu unbegrünten oder reinen Sedum-Dächern. Aber auch Vogelarten wie der Haussperling nutzen Dachbegrünungen zur Nahrungssuche. Im Falle der Dachflächen auf den Schulgebäuden sollten diese ebenfalls für die Schülerinnen und Schüler begehbar gemacht werden, um dort lebende Tiere und Pflanzen beobachten zu können.
3. Ausgleichsflächen für Bodenbrüter
Sofern die Grünflächen qualitativ hochwertig gestaltet werden, kann im Planungsgebiet ein interessanter Lebensraum für viele die Stadt bewohnenden Tierarten entworfen werden. Für die in der Umgebung vorkommenden Feldlerchen, Goldammern und möglicherweise Kiebitze wird jedoch potenzielles Habitat verloren gehen. Der BN fordert deswegen bereits jetzt, in der Umgebung nach geeigneten Flächen für diese Arten zu suchen und wenn nötig diese zu entwickeln, zu schützen und von weiterer Bebauung auszunehmen. Hierauf ist im Rahmen des Umweltberichts zu achten.
4. Lichtverschmutzung
Die vormals gänzlich unbeleuchteten Flächen werden mit der neuen Bebauung einer nicht unwesentlichen Beleuchtung ausgesetzt werden. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung der Tierwelt durch Lichtverschmutzung. Tiere und auch Menschen sind auf die Unterschiede von Hell und Dunkel angewiesen und können sich der allgegenwärtigen Beleuchtung in der Stadt kaum entziehen. Der BN fordert deshalb, dass für das Planungsgebiet eine fachlich fundierte, kompetente Lichtplanung in die zukünftigen Detailentwürfe eingearbeitet und damit eine gute, ökologisch verantwortbare Lichtqualität sichergestellt wird.
Unter anderem empfehlen wir, die Lichtquellen möglichst niedrig anzubringen und voll abgeschirmte Leuchten zu verwenden. Das Schutzglas sollte flach sein, um Streulicht zu vermeiden, und das Leuchtmittel sollte nicht aus der Lampe herausragen. Es sind nur warmweiße Lampen bis max. 3.000 Kelvin zu verwenden (LEDs ohne Blauanteile), da vor allem der Blau- und UV-Anteil des Spektrums negative Auswirkungen auf verschiedene Tiergruppen hat (Held et al. 2013). Die Leuchtintensität sollte dabei so gering wie möglich sein. Durch Bewegungsmelder, (Teil- bzw.) Nachtabschaltung oder dimmbare Systeme lässt sich die Lichtverschmutzung weiter reduzieren. Des Weiteren sind Himmels- oder Fassadenstrahler gesetzlich verboten (Art. 11a BayNatSchG und Art. 15 BayImSchG). Eine Beleuchtung des grünen Angers ist ebenfalls zu vermeiden.
5. Bezahlbarer Wohnraum
Die Hälfte der Fläche befindet sich im Besitz der Stadt München. Derzeit ist nur auf 50 % dieser Fläche bezahlbarer Wohnraum geplant. Der BN fordert, die verschiedenen Konzepte für sozial verträglichen Wohnraum wie Genossenschaftswohnungen, Sozialwohnungen und das Münchner Modell auf mehr als 50 % der Stadtfläche umzusetzen. Auch wäre es wünschenswert, die verschiedenen Konzepte für bezahlbare Wohnungen und frei finanzierte Modelle in den einzelnen Wohngebäuden zusammen zu verwirklichen. Somit können Gruppen mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen miteinander und nicht nebeneinander leben.
6. ÖPNV
Der BN fordert für das Planungsgebiet und dessen Zubringer die Umsetzung der im Radentscheid und vom Stadtrat beschlossenen Mindestbreiten für Fahrradwege von 2,30 m Breite (zzgl. seitlicher Sicherheitsabstände) auf beiden Seiten sowie eine durchgehend ebene und eingefärbte Oberfläche ohne Bordsteinkanten. Darüber hinaus müssen auch die weiteren im Radentscheid vorgesehenen Maßnahmen für das Planungsgebiet und dessen zuführende Straßen realisiert werden. Bei den Angaben zu Fahrradabstellplätzen sollten ebenfalls die Vorgaben aus dem vom Stadtrat angenommenen Radentscheid Anwendung finden. Demnach sollten Fahrradabstellanlagen gut zugänglich, diebstahlsicher, Platz für Lastenräder und Kinderanhänger bieten sowie vor allem an wichtigen Orten des öffentlichen Lebens vor Vandalismus sowie vor Witterung geschützt sein. Der BN fordert zudem den Bau von sicheren und attraktiven Fußgängerwegen. Sie sollten dabei behinderten- und seniorengerecht gestaltet sein und eine Breite von mindestens 2,00 m aufweisen. Außerdem sind sie im Bebauungsplan grafisch darzustellen. Die Wohngassen sollten, abgesehen für Rettungskräfte, ausschließlich für Fußgänger und Fahrradfahrer zugänglich gemacht werden. Auch die Querverbindung sollte hauptsächlich für Fußgänger, Fahrradfahrer und den ÖPNV attraktiv sein.
Der BN fordert zudem eine Erarbeitung eines Konzepts zur Reduzierung von PKW- Stellplätzen. Ziel ist es, die Zahl der PKW-Stellplätze so gering wie möglich und somit auch die Fläche der Tiefgaragen so gering wie möglich zu halten. Der motorisierte Individualverkehr darf auf keinen Fall aufgrund eines großen Stellplatzangebots eine bevorzugte Stellung gegenüber Verkehrsmitteln des Umweltverbunds einnehmen. Stattdessen sollten attraktive Möglichkeiten angeboten werden, auf Fortbewegungsmittel des Umweltverbunds, d. h. ÖPNV, Rad und Fußverkehr, umzusteigen. Des Weiteren muss vor Baubeginn geklärt werden, wie der ÖPNV mit der entstehenden Zusatzbelastung zurechtkommen soll. Somit sollten bereits jetzt Maßnahmen eingeleitet werden, die diesen Umständen Rechnung tragen. Beispiele wären der S-Bahn-Nordring und eine Verlängerung der U-Bahn von Feldmoching nach Karlsfeld. Abschließend muss geklärt werden, wie verhindert werden kann, dass die Lerchenauer Str. und die Lerchenstr. nicht durch zusätzlichen MIV überlastet werden. Es wäre somit äußerst wichtig, die oben genannten Konzepte auch dahingehend anzuwenden und zu entwickeln. Hierzu gibt es im Entwurf noch keinerlei Angaben.
7. Tiefgaragen
Um großflächiger Versiegelung entgegenzuwirken, sind Tiefgaragen grundsätzlich zu bevorzugen. Die Errichtung von Tiefgaragen kann aber einen erheblichen Eingriff in den Grundwasserhaushalt darstellen. Daher fordert der BN die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens, um sicherzustellen, dass durch die geplanten Baumaßnahmen keine Beeinträchtigungen oder Schäden entstehen und nachteilige Veränderungen des Grundwassers ausgeschlossen werden können. Alle weiteren Stellplätze sind mit wasserdurchlässigem Material zu gestalten. In den Plänen ist allerdings ersichtlich, dass die Tiefgaragen oftmals weite Flächen unterhalb der geplanten Bäume einnehmen. Dies verhindert die Pflanzung großer Bäume und eine differenzierte, die Biodiversität fördernde Gestaltung der Innenhöfe. Große Bäume sind zudem unerlässlich für eine ausreichende Beschattung und Kühlung. Der BN fordert deshalb, die Tiefgaragen nicht bis unterhalb der Grünflächen zu planen.
Fotos: Wohnpark Lerchenauer Feld
Lilly meint
Zur fehlenden Verkehrsinfrastruktur nur ein Wort zum Nachdenken an alle Beteiligten: BAHNÜBERGÄNGE