Der Stadtrat hat sich dafür ausgesprochen, bei anstehenden Neuausweisungen von flächenhaften Schutzgebieten regionale und innerstädtische Grünzüge beziehungsweise Parkmeilen verstärkt zu berücksichtigen.
Konkret wurde beschlossen, noch in diesem Jahr einen verbindlichen Fahrplan für die folgenden Ziele vorzulegen:
– Novellierung der Landschaftsschutzverordnung
– Erstellung eines Konzeptes zur Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten
– Festlegung von dauerhaft von Bebauung freizuhaltenden Flächen
Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll unmittelbar im Anschluss begonnen werden.
Die Maßnahmen dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur mit all ihren Funktionen für Biodiversität, Klimaschutz und Erholung sowie der Umsetzung der Freiraumkonzeption 2030 und der Biodiversitätsstrategie.
Regionale Grünzüge stellen ein Instrument der Regionalplanung dar und werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan nachrichtlich dargestellt. Dort werden zudem weitere Aussagen zu übergeordneten und örtlichen Grünbeziehungen gemacht. Es handelt sich dabei um eine planerische Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsabsicht auf regionaler beziehungsweise kommunaler Ebene.
Die Voraussetzungen für eine Schutzgebietsausweisung sind im Bereich der Regionalen Grünzüge häufig gegeben. Deshalb ist bereits jetzt ein Großteil der Regionalen Grünzüge auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als Schutzgebiet ausgewiesen. Beispielhaft seien hier die Isarauen, die Panzerwiese, die Fröttmaninger Heide, der Nymphenburger Park und das Schwarzhölzl genannt. Landschaftsschutzgebiete sind – soweit nicht strengere Schutzgebiete wie das Naturschutzgebiet greifen – somit das geeignete Instrument zum Schutz größerer zusammenhängender Landschaftsräume insbesondere im Münchner Grüngürtel. Ein aktuelles Beispiel ist das derzeit einstweilig geschützte Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund im Münchner Nordosten“.
Insofern stellen Inschutznahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Umsetzung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan dar. Gleichzeitig setzen sie die Ziele der Freiraumkonzeption 2030 und der Biodiverstätsstrategie um. Der zu erstellende Fahrplan ist hier eine wertvolles Umsetzungsinstrument.
Wolfi meint
und alles, was nicht in diesem Grüngürtel enthalten ist, wird dann zubetoniert, siehe geplante Bauten in Feldmoching