Seit dem 18. Januar müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. Wurden die Fahrgäste, die in der ersten Woche noch mit einer Community-Maske „erwischt“ wurden, nur auf die geänderte Verordnung hingewiesen, werden ab dem kommenden Montag, 25. Januar, durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2- Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen. Zusätzlich appelliert die MVG an ihre Fahrgäste, etwa auf Telefongespräche und Unterhaltungen möglichst zu verzichten, da auch dies dazu beiträgt, den Ausstoß an Aerosolen auf ein Minimum zu reduzieren. Ein Gebot, das übrigens in Japan schon seit Monaten gilt!
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) bittet übrigens, getragene FFP2-Masken über die Restmülltonne zu entsorgen. Die Masken sollten in gut verschlossene Beutel oder Säcke verpackt werden, um das Ansteckungsrisiko für Mitbewohner und Mitarbeiter der Müllabfuhr zu minimieren.
Masken sowie Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten, die vom Corona-Virus betroffen sind, dürfen nicht am Wertstoffhof angenommen werden. Die Wertstoffhöfe sollen nur für dringende Entsorgungen wie zum Beispiel Umzüge oder Wohnungsräumungen angefahren werden.
Haushalte, die unter Quarantäne stehen, sollten Haushaltsabfälle vorübergehend nicht trennen, sondern ebenfalls in stabilen, möglichst reißfesten Abfallsäcken sammeln und über die Restmülltonne entsorgen. Scharfe oder spitze Gegenstände sind so zu verpacken, dass sie den Beutel nicht durchstechen können (zum Beispiel in einer Plastikdose).