Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die seit 18. Januar gültige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen einer mindestens gleichwertigen Schutzklasse im öffentlichen Nahverkehr nachgeschärft: Masken mit Ventil dürfen nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.
Nach Beobachtung der MVG nutzen nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil. Ab Montag, 8. Februar, werden Träger solcher Masken nun dazu aufgefordert, FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden. Nähere Informationen zur Maskenpflicht – auch dazu, welche Maskenstan- dards als gleichwertig anerkannt sind – stellt das Staatsministerium im Internet unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen bereit. Auf www.mvg.de/corona informiert die MVG über die ÖPNV-Nutzung in Coronazeiten.