Nach dem sensationellen ‚Klima-Urteil‘ des Bundesverfassungsgerichts im März 2021, das als bahnbrechend für umweltrechtliche Verfahren bundesweit gilt, wird die Hamburger Kanzlei Günther, insbesondere Dr. Roda Verheyen und ihr Kollege RA André Horenburg, jetzt in München/Würmtal aktiv! Die Expertin für Öffentliches Baurecht, Planungs- und Umweltrecht und Hamburger Landesverfassungsrichterin unterstützt dort die Bürgerinitiativen (Grünzugnetzwerk Würmtal e. V. mit Greenpeace München, Bund Naturschutz uvm.) ab sofort juristisch bei der Rettung des Münchner Forst Kasten-Waldes vor Kahlschlag und Kiesabbau. Schon eine erste gutachterliche Stellungnahme, die ganz neue Aspekte einbezieht, kommt zu dem Ergebnis, „… dass eine Gestattung der Rodung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig“ wäre. Eine dennoch erteilte Abgrabungsgenehmigung sollte gerichtlich angefochten werden.
42 ha sind im Bann-, Erholungs- und Klima-Wald Forst Kasten vom Kahlschlag bedroht; zunächst geht es um knapp 10 ha. Dazu kommen 11,4 ha im ‚Lochhamer Schlag‘. Dort soll Bau-Kies für die wachsende Metropole München abgebaut werden. Eine großflächige Waldzerstörung in einer Zeit, in der Sturzfluten, Dürre und Brände, getrieben durch den Klimawandel, bereits ganz konkret Leben und Eigentum vernichten.
Die renommierte Verwaltungsrechts-Kanzlei Günther aus Hamburg hat in der Stellungnahme für das Grünzugnetzwerk Würmtal e.V., unterstützt von mehreren Verbänden und Initiativen wie Greenpeace München, Bund Naturschutz uvm., zahlreiche Punkte herausgearbeitet, die einem Kahlschlag und Kiesabbau entgegenstehen. Zwischenfazit:
„Angesichts der gesetzgeberischen Grundentscheidungen zum Schutz und Erhalt von Bann- und Körperschaftswald, aufgrund der zu berücksichtigenden Klimaziele, des Befundes, dass für eine Rodung nur das Interesse der Stiftung an der Erzielung von Einnahmen und ggf. das öffentliche Interesse an kurzen Transportwegen von Kies streitet, während demgegenüber eine Rodung geeignet ist, Kaltlufttransportbahnen zu stören und hierdurch zukünftig zusätzliche Gesundheitsgefahren hervorzurufen und auch umliegende Waldflächen schädigen kann, überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt des Waldes derart eindeutig, dass eine Gestattung der Rodung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig wäre.“ (…) „Dieser Befund wird durch eine Betrachtung der Belange der Raumordnung bestätigt.“ (…) „Aus den vorstehenden Gründen wäre eine dennoch erteilte Abgrabungsgenehmigung im konkreten Fall voraussichtlich rechtswidrig und sollte durch einen klagebefugten Umweltverband gerichtlich angefochten werden.“
Nach dem Klimaschutz-Urteil vom März müssen Politik und Behörden dem Klimaschutz einen höheren Stellenwert einräumen als bisher. Klimaschutz ist jetzt einklagbar. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung einen Paukenschlag gesetzt. Es hat das Grundgesetz generationengerecht ausgelegt. Klimaschutz ist justiziabel, heute und in Zukunft“, so Dr. Roda Verheyen. „Die Entscheidung ist bahnbrechend. Sie wird für umweltrechtliche Verfahren aller Art für immer erhebliche Bedeutung
haben. Art 20a GG mit seiner Staatszielbestimmung, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu schützen, hat Zähne bekommen.“
Der Fall Forst Kasten hat grundsätzliche Bedeutung für den Umgang mit CO2-Senken, also Pflanzen, Bäumen und Böden, die CO2 aufnehmen. Für die Kiesgewinnung wird der Wald als CO2-Senke zerstört. Bei der Baustoffherstellung aus Kies, z. B. Beton, werden riesige CO2-Emissionen erzeugt. Der Kiesabbau zerstört eine klimarelevante Frischluftschneise, also ein Gebiet, aus dem kühle Luft in die Stadt fließt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Klimaschutz darf nicht in die Zukunft verschoben werden. Forst Kasten ist ein Beispiel dafür: Bäume und der Boden, der ein komplexes Ökosystem darstellt, werden entfernt. Wenn neues Material später ausgebracht und bepflanzt wird, ist diese Aufforstung erst nach Jahrzehnten so leistungsfähig wie der Ursprungswald. Klimaschutz würde somit in die Zukunft verschoben!
Das Argument, es sei ja nur ein kleiner Teil des Waldes betroffen, zieht nicht. In der Region München summieren sich Fällungs- und Baumaßnahmen zu einem gewaltigen Berg an Klimasünden. Daher wird gefordert:
Kies soll nur aus waldfreien Gebieten kommen.
Mit Rohstoffen ist künftig sparsam umzugehen.
Sanierung kommt vor Neubau.
Die Gutachterliche Stellungnahme ist einsehbar unter https://www.gruenzugnetzwerk.de/.
Waldspaziergänger meint
Zusammenstellung einiger Medienberichte: https://sensiblochamaeleon.blogspot.com/2021/07/ohne-kies-wirklich-kein-bau.html