Am Dienstag, den 5. Oktober findet ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Georg-Zech-Allee 15-17 endlich wieder eine Bürgerversammlung statt. Die Leitung der Versammlung wird Stadtrat Christian Müller, Vorsitzender der SPD/Volt-Fraktion, übernehmen. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Dr. Rainer Großmann über den Sachstand von wichtigen Themen und Projekten im Stadtbezirk, als da wären: Bauvorhaben, Verkehrsplanung bzw. Erstellung eines Verkehrskonzeptes, Schulbauvorhaben sowie Sportstätten.
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme ist nur nach den am Tag der Bürgerversammlung gültigen Regelungen entsprechend der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Derzeit gilt für Besucher der 3G-Grundsatz (Geimpft, Genesen oder aktuell Getestet) entsprechend der 14. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Nicht zugelassen werden Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-lnfektion oder mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) oder Personen, die sich in den letzten Tagen in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) unterliegen oder die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten.
Eine medizinische Gesichtsmaske (ggf. FFP2-Maske) ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular und weitere Infos befinden sich im Internet unter www.muenchen.de/buergerversammlungen. Das Formular wird auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Alle Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Nord der Bezirksausschüsse 9, 10, 11 und 24, Ehrenbreitsteiner Straße 28 a, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.