Morgen, am Dienstag, den 5. Oktober findet ab 19 Uhr wieder mal eine Bürgerversammlung im 24. Stadtbezirk statt. Und zwar nach den 3G-Regeln. Nun mag der ein oder andere aus welchen Gründen auch immer ja trotzdem in Corona-Zeiten nicht so gerne unter mehr Leute gehen und schränkt seine Kontakte weiterhin brav ein. Kann er trotzdem einen Bürgerantrag stellen und diesen womöglich per E-Mail einreichen? Diese Frage wurde uns in den letzten Tagen immer wieder gestellt. Klare Antwort aus dem Direktorium lautet: Nein.
Den bei Bürgerversammlungen müssen die Anträge persönlich gestellt werden, und das am besten vorab über das Online-Formular
Das Bürgerrecht auf Mitberatung in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden, da es sich um ein organschaftliches, höchstpersönliches Recht handelt. Eine rechtliche Stellvertretung (etwa durch einen Nachbarn oder Rechtsanwalt) ist daher nicht möglich. Außerdem müssen die Personen, die einen Wortmeldebogen ausfüllen, persönlich in der Bürgerversammlung anwesend sein….“
Ansonsten kann man auch gerne Anträge – wie bisher – an den Bezirksausschuss stellen. Dort besteht keine Anwesenheitspflicht und der Antrag wird i. d. R. für die nächste erreichbare Sitzung vorgesehen.