Schnee, Frost, Glätte: Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten. Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Der 24. Stadtbezirk liegt außerhalb des Vollanschlussgebiets, hier heißt es also, selbst die Schneeschippen in die Hand zu nehmen.
Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.
Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?
Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung gibt es im Internet ebenfalls unter www.muenchen.de/winterdienst. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst kann man sich während der Bürozeiten an die Service-Telefonnummer 233-61201 des Baureferates wenden.