Die Stadt München begrüßt es sehr, dass die gesetzliche Mietpreisbremse über den 1. Januar 2022 hinaus in Kraft bleibt. Die Bayerische Staatsregierung hat die hierfür notwendige Mieterschutzverordnung aktualisiert und am 14. Dezember neu erlassen. Die Stadt München fordert den Freistaat allerdings dringend auf, nun so schnell wie möglich die erforderlichen Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Bayern zu erlassen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Gerade für München wäre das Umwandlungsverbot von zentraler Bedeutung, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu bremsen und die Mieten bezahlbar zu halten. Ich bedauere es sehr, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten rechtlichen Möglichkeiten aufgrund der Blockadehaltung des Freistaates Bayern derzeit noch nicht genutzt werden können. Es geht wertvolle Zeit verloren. Die Mieter*innen sind es, die die nachteiligen Folgen einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum spüren.“
Am 23. Juni 2021 trat das vom Bund neu verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz haben die Kommunen nun die Möglichkeit, mehr bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Von besonderer Bedeutung für die Landeshauptstadt München sind dabei die Sonderregelungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie der neue stadtweit gültige Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, dass sogenannte „Umwandlungsverbot“. Voraussetzung zur Umsetzung dieser Sonderregelungen ist, dass die Bayerische Staatsregierung die erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt. Dies ist bisher nicht geschehen. Bereits im Mai 2021 hat sich Oberbürgermeister Dieter Reiter an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gewandt, mit der Bitte, die Rechtsverordnungen umgehend zu erlassen. Auch ein erneuter Appell an die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, blieb bislang ohne Erfolg. Die neuen Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes könnten umgehend eine positive Wirkung zeigen. So wäre zum Beispiel eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch ganz vereinzelt möglich. Eine Verdrängung der angestammten Mieterinnen und Mieter würde deutlich reduziert.