Ab 1. März 2023 treten die Preisbremsen in Kraft, wodurch nahezu alle Strom-, Erdgas- und Fernwärmekunden
bei ihren Energierechnungen deutlich entlastet werden. Die SWM werden die betroffenen Kunden baldmöglichst darüber informieren, wie sich die Preisbremsen für sie persönlich auswirken, wie sich ihr Abschlagsplan ändert und wie die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet wird. Informationen zu Umfang und Auswirkungen der Preisbremsen unter swww.swm.de/entlastungsmassnahmen
Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist, der individuellen Abrechnung in vielen Tarifkonstellationen, der Berücksichtigung zahlreicher Sonderfälle und der technisch aufwändigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem kommt es, wie bei anderen Energieversorgern auch, bei der Umsetzung der Preisbremsen leider zu Verzögerungen. Die SWM bitten hierfür um Verständnis. Niemandem entstehen Nachteile durch die Verzögerung. Alle
SWM-Kunden werden ihre individuelle Entlastung in volle Höhe erhalten.