Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung die Erhaltungssatzung „Hasenbergl“ im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl erstmalig beschlossen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Hasenbergl“ umfasst 2.300 Wohnungen, in denen rund 5.500 Einwohner leben. Es erstreckt sich zwischen Dülfer-, Aschenbrenner- und Schleißheimer Str.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die heutige Entscheidung zum Beschluss des neuen Erhaltungssatzungsgebietes ‚Hasenbergl‘ unterstreicht erneut das klare Bekenntnis der Landeshauptstadt München zum Schutz bezahlbaren Wohnraums und gewachsener Bevölkerungsstrukturen.“ Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).