Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) bittet alle Anlieger beziehungsweise die zuständigen Hausverwaltungen oder Hausmeisterdienste, das Herbstlaub von den Straßenrändern und -abläufen vor ihren Grundstücken ordnungsgemäß zu entfernen. Außerhalb des Vollanschlussgebietes der städtischen Straßenreinigung, also im kompletten 24. Stadtbezirk, sind Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Grund angrenzen, verpflichtet, selbst für die Reinigung zu sorgen. Häufig wird dabei das Laub nur an die Straßenränder und -abläufe gekehrt, wodurch die Gullys verstopfen. Infolge staut sich das Regenwasser und es kann zu Überflutungen und Regenwasser-„Stauseen“ auf den Straßen kommen.
Nasse Füße und Spritzfontänen durch vorbeifahrende Fahrzeuge sind noch die geringsten Folgen nicht sachgemäß gereinigter Gullys. Der Kanalbetrieb der MSE musste zuletzt wiederholt wegen unnötig verstopfter Sinkkästen mit den Saug-Fahrzeugen ausrücken. Dadurch geht wichtige Einsatzzeit für andere technische Störungseinsätze verloren. Die MSE bedankt sich bei allen Bürger*innen, die zum Wohle aller gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München dabei mithelfen, die Regenwasser-Abläufe vor ihren Grundstücken von Herbstlaub und anderem Unrat freizuhalten.