Vor zwei Jahren hat die Vollversammlung des Stadtrats mehrheitlich beschlossen, die Forderung des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ zu übernehmen. Dabei wurde festgelegt, dass sowohl der Erhalt der im Flächennutzungsplan dargestellten allgemeinen Grünflächen als auch der öffentlichen Grünanlagen der Grünanlagensatzung als grundsätzliche Zielvorgabe Eingang in die laufenden Bauleitplanverfahren finden muss.
Ferner muss die Landeshauptstadt München die Vorgaben des Bürgerbegehrens in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin städtischer Flächen beachten, die im Flächennutzungsplan als allgemeine Grünflächen dargestellt sind, wenn sie selbst als Bauherrin auftritt. Nun hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine positive Flächenbilanz vorgelegt. Die Bilanz zeigt, dass alle seitdem beschlossenen Bebauungspläne zu einer Mehrung oder mindestens zu einer Beibehaltung des Grünflächenanteils führten. Dieser positive Zwischenstand lässt sich auch darauf zurückführen, dass innerhalb von Bauflächen eines Bebauungsplans nicht nur Wohnungen gebaut werden, sondern regelmäßig auch Grünflächen entstehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung kamen etwa 10,7 Hektar an allgemeinen Grünflächen hinzu. Konkret gebe es im Rahmen der Bebauungspläne „Lerchenauer Str.“ (Nr. 2138), „Kirschgelände“ (Nr. 2146) … künftig mehr allgemeine Grünflächen.
Wunderbar, so kann man sich die Welt auch schön rechnen. Die Gegebenheiten der anderen Baugebiete kennen wir nicht, aber für das Lerchenauer Feld gilt: 23 ha Ackerland platt gemacht, mit viel Beton vollgestellt und dann auf die schön begrünten Innenhöfe und den „schön angelegten Grünzug“ verwiesen, der das gesamte hoch verdichtete Quartier von Nord nach Süd durchziehen wird. So sieht die angeblich positive Flächenbilanz zumindest für Feldmoching aus. Denn das gleiche gilt auch für das Hochmuttinger Feld, das vorher ebenfalls wertvolles Ackerland war, das Bauern jährlich bestellt haben und auf dem die Feldhasen hoppelten.