Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die auch schon am 16. März zur Wahl berechtigt waren.
Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versandt. Wer seine „alte“ Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann einfach mit einem gültigen Ausweis oder Pass im Wahllokal abstimmen, wo er bereits vor zwei Wochen gewählt hat.
Das zuständige Wahllokal ändert sich bei der Stichwahl nicht.
Wer Briefwahl machen möchte, der kann die Briefwahlunterlagen persönlich bis Freitag, den 28. März 15 Uhr in den Wahlbüros der Landeshauptstadt beantragen. Dort kann man auch sofort vor Ort abstimmen. Mit einer Vollmacht kann auch eine Vertrauensperson die Briefwahlunterlagen beantragen. Bisher wurden 198.786 Briefwahlanträge gestellt.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen unter www.wahlamt-muenchen.de ist bis Mittwoch, den 26. März 11.30 Uhr möglich.
Anträge per Post müssen spätestens bis Mittwoch, den 26. März beim KVR eingehen.
Die Briefwahlunterlagen können auf dem Postweg verschickt werden. Außerdem ist eine direkte Abgabe in den Wahlbüros und in den Sonder- briefkästen möglich. Folgende Fristen müssen dabei beachtet werden:
– Post:
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 28. März in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einwurf vor der letzten Leerung an diesem Tag erfolgt.
– Wahlbüros:
Außerdem können die Briefwahlunterlagen bis einschließlich Freitag, den 28. März 2014 in jedem Wahlbüro zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
– Sonderbriefkästen: Die Sonderbriefkästen am Rathaus, Marienplatz 8 (Pförtner beim Fischbrunnen) und am Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 11 und 19, stehen durchgängig bis Sonntag, 30. März, 18 Uhr, zur Verfügung.