Die Untere Naturschutzbehörde rät jedoch, aussagekräftige Fotos anzufertigen, um den Schaden auf Nachfrage belegen zu können. Anschließend können die Bäume beseitigt werden. Eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich, es sei denn es ist ein laufendes oder früheres Genehmigungsverfahren betroffen. Häufig hat der Sturm Wipfel gekappt oder größere Äste abgerissen. Derartige Schäden gelten nicht von vorne herein als vollständige Zerstörung eines geschützten Baumes. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, eine Baumpflegefirma hinzuzuziehen, um die Gefahrensituation und das weitere Vorgehen fachlich zu beurteilen. Ganz klar gilt: Sollte dabei eine akute Gefahrensituation festgestellt werden, kann der Baum aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich entfernt werden. In solchen Fällen sind die aussagekräftigen Fotos jedoch ebenso verpflichtend, wie eine Bestätigung des beauftragten Fachunternehmens. Bitte beides unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde vorlegen! Für weitere Infos kann man auch auf die Internet-Seiten der Unteren Naturschutzbehörde unter www.muenchen.de (Stichwort „Gefahrenbaum“) zugreifen. Mit dem Suchbegriff „Baumfällungsantrag“ erhält man ein Formular für Anträge zu Baumveränderungen und Baumfällungen.