Die Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Schittgablerstr. waren ein sehr emotionsgeladenes Thema bei der diesjährigen Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirks. Kein Wunder, sind die Summen, die hier auf die wenigen Anwohner zukommen, zum Teil doch fast existenzbedrohend. Von bis zu 130.000 Euro ist die Rede! So ist es den Anwohnern beispielsweise unverständlich, dass die Straße erst jetzt erstmalig hergestellt wird, wo sie doch bereits jahrzehntelang vom Schwerlastverkehr und vom Bus 81 genutzt wurde. Auch wie die Summen zustande kommen, ist den Anwohnern unverständlich – und einer von ihnen gewünschten Infoveranstaltung erteilte die Verwaltung schnell eine Absage.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat dazu heute einen Antrag eingereicht. Darin heißt es:
„Die Bereitstellung von Infrastruktur zur Erschließung von Baugebieten ist eine Aufgabe der Kommunen. Für die erstmalige Herstellung von Wegen und Plätzen sowie Grünanlagen und Lärmschutzeinrichtungen leisten die Anlieger mit der Zahlung von Erschließungsbeiträgen einen wesentlichen Beitrag zur Deckung der entstandenen Kosten. Rechtsgrundlage dafür ist das Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.
Die Rechtsmaterie ist kompliziert, denn neben der tatsächlichen Herstellung müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Beitragsbescheide erlassen werden. Im Falle der Schittgablerstraße in der Lerchenau führte das nun zu erheblichen Irritationen bei den Anwohnern: Die Straße besteht zwar faktisch schon seit Jahrzehnten. Sie gilt aber erst nach Ende der heute beginnenden Baumaßnahmen als erstmalig endgültig hergestellt, sodass die Stadt dann Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhebt, worüber diese vor kurzem schriftlich informiert worden sind.
Die Rathaus-SPD fordert heute mit zwei Anträgen mehr Transparenz bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen: Zum einen soll dem Stadtrat zukünftig in der Vorlage zur Projektgenehmigung für die erstmalige Erschließung von Straßen auch eine Schätzung der Erschließungsbeiträge, die auf die Anlieger zukommen, vorgelegt werden. Zum anderen wird die Verwaltung aufgefordert, hinsichtlich der Schittgablerstr. die Höhe der voraussichtlichen Beiträge nochmals zu prüfen. Denn zwischenzeitlich hat der Stadtrat beschlossen, dass die Gewofag an dieser Straße ein Bauvorhaben im Rahmen des Projektes „Wohnen für alle“ realisieren soll. Darüber hinaus tritt zum 1. April 2016 eine Änderung des KAG in Kraft, wonach für Straßen, die faktisch vor mehr als 25 Jahren technisch hergestellt wurden, eventuell geringere Erschließungsbeiträge erhoben werden können.“
Dazu SPD-Fraktionsvorsitzender Alexander Reissl: „Die Schittgablerstr. wurde lange Jahre als Durchgangsstraße genutzt. Nun steht ihre Funktion als Anwohnerstraße fest und sie wird entsprechend den städtischen Regularien endgültig umgebaut. Es ist verständlich, dass die Anwohner von der Ankündigung der Erschließungsbeiträge überrascht wurden. Aufgrund der KAG-Änderung könnte es nun sein, dass niedrigere Beiträge anfallen – wir fordern die Verwaltung auf, hier schnell für Klarheit zu sorgen. Zudem wird die Gewofag ein zusätzliches Bauvorhaben realisieren, was sicherlich dazu führt, dass die einzelnen Beiträge der „alten“ Anlieger geringer ausfallen werden. Allgemein ist festzuhalten, dass die Stadt keinen Ermessensspielraum bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat. Gerade deshalb ist volle Transparenz jedoch ein Muss – der Stadtrat muss deshalb auch bei der Projektgenehmigung ungefähr wissen, welche Beiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ausgelöst werden.“
Fazit: Es ist doch interessant, dass im städtischen Schreiben an die Bürger dieses Gewofag-Bauvorhaben auf dem bis dato unbebauten städtischen Areal nicht bereits berücksichtigt wurde. Auch darf gehofft werden, dass die KAG-Änderung zugunsten der arg gebeutelten Anlieger auch rückwirkend angewendet wird!