
An der Schittgablerstr., will die städtische Wohnbaugesellschaft Gewofag auf der großen unbebauten Wiese, die sich in städtischem Eigentum befindet, in einem ersten Schritt bekanntlich im Rahmen des Programms „Wohnen für alle“ Häuser mit insgesamt 46 kleinen Appartements errichten. Nicht dass die Nachbarn gegen eine Bebauung wären, aber deren Massivität hat doch viele erschreckt und sei in der Lerchenau bislang einzigartig, so der Einwand.
Der Bürgerverein Lerchenau hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern gewandt, die nicht nur die Akten geprüft hat, sondern auch eine Ortsbegehung vorgenommen hat. Ergebnis: „Die von der Landeshauptstadt München erteilte Baugenehmigung begegnet rechtlichen Bedenken. Aufgrund der Dimension des Vorhabens im Hinblick auf seinen Umfang, seine Bedeutung, Größe, Dichte und Höhenentwicklung und der von ihm ausgehenden erheblichen städtebaulichen Auswirkungen sowie weiterer vergleichbarer Außenbereichsflächen wäre das Vorhaben nach Ansicht der Regierung von Oberbayern planungsbedürftig und beeinträchtigt daher einen unbenannten öffentlichen Belang.“ Weiter heißt es in dem Schreiben an den Bürgerverein, das auch der Landeshauptstadt München und der Gewofag zugegangen ist: „Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben darüber hinaus gegen Vorschriften des Abstandsflächenrechts verstößt, da zwischen den dreigeschossigen und zweigeschossigen Gebäuden die Abstandsflächen nicht eingehalten sind. Zweifel bestehen auch, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung vorliegen.“ Es liegt nun allein an der Stadt München, die Baugenehmigung nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen.
Der Bürgerverein schreibt dazu in einer Presseerklärung: „Der Eindruck liegt nahe, dass hier ganz bewusst eine städtische Gesellschaft begünstigt wurde. Nachdem die Erteilung der Baugenehmigung bereits erfolgt ist, kann niemand mehr die Einhaltung geltenden Rechts einfordern. Eine unbefriedigende Situation und eine beunruhigende Vorstellung, denn gerade von der Landeshauptstadt und ihren Gesellschaften erwartet man Integrität und vorbildliches Handeln. Wieviele weitere baurechtliche Fälle rechtswidrigen Verwaltungshandelns mag es in München wohl noch geben?
Auch wenn der Druck sicher sehr hoch ist, mehr Wohnraum zu ermöglichen, muss der ordnungsgemäße Vollzug der baurechtlichen Bestimmungen doch für alle Bürger gleichermaßen gewährleistet sein.“
Sandra Brunner meint
Zitat aus dem Artikel: „Es liegt nun allein an der Stadt München die Baugenehmigung nochmals zu prüfen und ggf. zurückzunehmen“.
Die Stadt erteilte hier eine Baugenehmigung, die nicht rechtens ist. Und wenn das von der Regierung von Oberbayern festgestellt wird, kann nur die Stadt, die womöglich mit Vorsatz handelte, ihren eigenen „Fehler“ korrigieren. Das nenne ich doch mal „Vier-Augen-Prinzip“ !
Was heißt das im Umkehrschluss?
Die Stadt München kann, dem enormen Nachfragedruck folgend, weiterhin rechtswidrig Baugenehmigungen erteilen. Denn so lange nicht besorgte Bürger „prophylaktisch“ VOR Erteilung der Baugenehmigung Anfragen bei der Regierung von Oberbayern stellen, kann der Stadt quasi nichts passieren. Habe ich das richtig verstanden?
Wer ist denn dann eigentlich bei der Stadt München rechtsverbindlich dafür verantwortlich, dass Bauvorschriften eingehalten werden? Etwa niemand ?
Das lässt für die Zukunft ja das Schlimmste befürchten.