Die Weihnachtsfeiertage nahen, und viele Münchnerinnen und Münchner möchten sich bei „ihren Müllwerkern“ für die harte und wichtige Arbeit bedanken, die diese tagtäglich leisten.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht deshalb darauf aufmerksam, dass den Geschenken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM Grenzen gesetzt sind: Pro Person dürfen jährlich einmalig nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden. Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM, wie auch alle anderen Beschäftigten der Landeshauptstadt München, gar nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendung akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
„Ich bin sicher, dass Ihre persönliche Wertschätzung die schönste Belohnung für unsere Mitarbeiter ist, auch wenn sie materiell nur durch Sachgeschenke und Gutscheine von maximal 25 Euro untermauert werden darf“, sagt Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter des AWM.
„Wir freuen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Müllmännern und der pünktlichen und zuverlässigen Leerung der Tonnen zufrieden sind und dies, ebenso wie die schwere körperliche Arbeit, die unsere Mitarbeiter verrichten, honorieren wollen,“ sagt Schmidt. „Das darf in einem bestimmten Umfang auch sein: Gutscheine oder Aufmerksamkeiten, wie etwa Plätzchen, Lebkuchen oder auch Getränke, soweit sie die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, werden von den Müllwerkern gerne angenommen.“
Der AWM bittet alle Münchnerinnen und Münchner, diese Regeln einzuhalten und Mitarbeiter nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. „Sie bringen damit die oder den Betroffenen in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss“, so Schmidt.