Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Fraktion von Grünen & Rosa Liste den Antrag in den Stadtrat eingebracht, dass die Baumschutzverordnung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden solle. Damit solle gewährleistet werden, dass die derzeit stattfindende bauliche Nachverdichtung Hand in Hand mit dem Schutz von Bäumen gehe. Derzeit gilt die Münchner Baumschutzverordnung nämlich nicht in allen Stadtgebieten, auf dass beispielsweise im Eggarten, der in den kommenden Jahren bebaut werden soll, schon viele wertvolle Bäume gefällt wurden. Anfang Januar teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nun Folgendes mit:
„Die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Baumschutzverordnung findet sich in § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach können Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden. Der Schutz kann sich dabei für Teile des Landes unter anderem auf den gesamten Bestand an Bäumen beziehen. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet also grundsätzlich den Spielraum, die erforderliche Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bestandes vorausgesetzt, den Geltungsbereich der Baumschutzverordnung auf das ganze Stadtgebiet auszudehnen.
Doch nun kommt das „Aber“: Diesen Spielraum hat der bayerische Gesetzgeber jedoch im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz in der Zuständigkeitsregelung des Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches Naturschutzgesetz wieder eingeschränkt, indem er die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung) auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschränkt.
Die Münchner Baumschutzverordnung schöpft den Rahmen des gesetzlich Möglichen im Grundsatz bereits voll aus und bezieht alle zum Zeitpunkt der Novellierung im Zusammenhang bebauten Bereiche des Stadtgebietes in den räumlichen Geltungsbereich mit ein. Eine darüber hinausgehende Ausdehnung des Geltungsbereiches der Baumschutzverordnung auf das gesamte Stadtgebiet würde aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dagegen scheitern. Dies gilt auch für die Einbeziehung des Eggartens, der die gesetzlichen Voraussetzungen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes nicht erfüllt.
Das städtische Referat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass auch Gehölzbestände, die außerhalb des Bebauungszusammenhangs liegen, naturschutzrechtlichen Schutz genießen. Dass die rechtlichen Möglichkeiten hier sehr begrenzt sind, hat man allerdings in den letzten Jahren gesehen, als die CA Immo immer wieder im Eggarten Bäume fällen ließ, was die Anwohner sehr erboste. Der hiesige Bezirksausschuss möchte deshalb auch von den beiden Immobilienbesitzern, der CA Immo und der Büschl Unternehmensgruppe, ein Baumkaster bekommen.