Am Dienstag, den 9. Januar trafen sich die Mitglieder des hiesigen Bezirksausschusses zum ersten Mal im neuen Jahr zu einer öffentlichen Sitzung. Obwohl die Tagesordnung, so kurz nach den Weihnachtsferien, nicht lang war, dauerte die Sitzung doch bis 22 Uhr. Was nicht zuletzt am ersten Punkt lag: den Erläuterungen von zwei Vertretern aus dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) über den zu erwartenden Lärm, den die Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern (sechs Hubschrauber) vom Verkehrsflughafen in Erding nach Oberschleißheim dem Hasenbergl und Feldmoching bescheren wird.
Rita Ritson, die Leiterin der Abteilung Immissionsschutz Süd, und Lärmexperte Wolfgang Hoheisel, erläuterten zunächst, dass die Genehmigungsbehörde für die Hubschrauber-Verlagerung nicht die Landeshauptstadt sei, sondern die Regierung von Oberbayern. Ihnen obliege daher lediglich die Stellungnahme zum vorliegenden neuen schalltechnischen Gutachten des TÜV Süd. Dieses war nötig geworden, weil es sich beim ersten Erörterungstermin 2016 gezeigt hat, dass das alte Gutachten nachbesserungswürdig war. (Der Fachanwalt, der die Gemeinde Oberschleißheim nach wie vor vertritt, hatte die Mängel aufgedeckt!)
Größere Hubschrauber: Höherer Lärmbelastung
So war das Gutachten auf die leichteste Hubschrauberklasse abgestellt worden, aber die Polizei erwägt, in ein paar Jahren auf die mittlere Klasse umzusteigen, wie bereits in anderen Bundesländern geschehen. Die verursachen jedoch mehr Lärm. Außerdem müssen die Hubschrauberpiloten am Flugplatz das sogenannte Hovern üben, das Schweben in Bodennähe. Und Triebwerkstestläufe sind auch nötig. Die Bundespolizeifliegerstaffel Süd soll nach der zugrundeliegenden Prognose im Jahr 2027 maximal 2.500 Flugbewegungen absolvieren, die Polizeihubschrauberstaffel Bayern rund 3.500. (Dazu kommen noch der Luftverkehr am Boden sowie die Sportflugzeuge!)
All diese Kennzahlen haben ergeben, dass das Endergebnis nun höher liegt und der stärkere Krach nicht nur Teile von Oberschleißheim trifft, sondern auch den etwa 1500 m entfernt liegenden nördlichen Teil des Hasenbergls wie die Thelott- und die Fortnerstr. Dieses Gebiet sei eingestuft als allgemeines Wohngebiet, in dem tagsüber (6 – 22 Uhr) 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) zulässig seien, beziehungsweise als reines Wohngebiet mit tags maximal 50 und nachts 35 dB(A).
Weiter führte Hoheisel aus, dass gesetzlich nicht geregelt ist, wie viel Fluglärm ein Hubschraubersonderplatz verursachen darf. Gesetze gebe es nur für Linienflughäfen. Er habe die DIN 18005 herangezogen, die als Orientierungswerte im allgemeinen Wohngebiet 55/40 dB(A) (Tag/Nacht) und im reinen Wohngebiet 50/35 nenne. Und danach liege der Nachtwert von 40 dB(A) in beiden Arten des Wohngebiets über der Zulässigkeitsgrenze und im reinen Wohngebiet auch tagsüber darüber. Auf diese hohe Lärmbelastung werde man in der Stellungnahme ausdrücklich hinweisen.
Bei der Autobahn ist noch mehr Lärm egal!? Oder?
Eine längere Diskussion ergab sich beim Punkt, ob nun der nördliche Teil des Hasenbergls noch ein allgemeines Wohngebiet ist oder – nachdem das heruntergekommene Ladenzentrum an der Fortnerstr. einer Eigentumswohnanlage gewichen ist – ein reines Wohngebiet, das schutzwürdiger ist. Die RGU-Vertreter erklärten, dass diese Gebietseinstufung nur das Planungsreferat vornehmen könne, was doch bitte der BA anregen solle. Welche Auswirkungen eine höhere Schutzwürdigkeit des Gebiets wiederum haben könnte, das wollte der Lärmexperte auch nicht sagen. Das sei Kaffeesatzleserei. Die Bewertung obliege der Regierung von Oberbayern. Worauf sich BA-Chef Markus Auerbach wünschte, die Landeshauptstadt würde die gleiche Vehemenz an den Tag legen wie die Gemeinde Oberschleißheim.
Verärgert zeigten sich die BA-Mitglieder ferner über die lapidare Bemerkung des Gutachters (Anm. d. Red.: zu finden im Umweltgutachten „Baader Konzept“. Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.reg-ob.de/luftrecht noch bis zum 19. Januar zu finden): In den im Hasenbergl betroffenen Bereichen werden „infolge des nächtlichen Straßenlärms Werte zwischen 45 und 60 dB(A) erreicht. Vor diesem Hintergrund ist eine relevante vorhabenbedingte Veränderung der Lärmsituation in diesem Siedlungsbereiche nicht zu erwarten.“
Die Hubschrauber überfliegen auch Feldmoching
CSU-Fraktionssprecher Max Bauer gab zudem zu Bedenken, dass bei der Spitzenbelastung (siehe Chart „Grafische Darstellung der Maximalpegel“) auch der nördliche Bereich von Feldmoching betroffen ist, und damit natürlich auch das neue Baugebiet an der Hochmuttinger Str. Darauf entgegnete Lärmexperte Hoheisel, dass es bei den Maximalpegeln, also wenn der Hubschrauber direkt über einen hinwegfliege, ebenfalls keine rechtlichen Bestimmungen gebe. Nehme man das Fluglärmgesetz als Anhaltspunkt, seien in der Nacht sechs Mal 53 dB(A) erlaubt, und so viele „Schallereignisse“ würden pro Nacht hier nicht auftreten. Laut Prognosen sind es „nur“ bis zu vier Flugbewegungen. (Trockener Kommentar von Bauer: „Statistisch fliegt der Hubschrauber dann also nicht“.) Außerdem verliefen die Flugrouten parallel zur Autobahn, so dass der Lärm nicht so wahrgenommen werde. Ein Argument, das die BA-Mitglieder nicht gelten ließen, da Polizeihubschrauber im Einsatz Sonderrechte haben und kreuz und quer fliegen dürfen.
Schlussendlich gab der BA den RGU-Vertretern als Wunsch mit auf den Weg, zu drängen, dass der Flugbetrieb so organisiert werde, dass die nahe Wohnbevölkerung möglichst geschont werde, da insbesondere die Nachtflugzahlen Anlass zur Besorgnis gäben.
Mondstern meint
Hier im Norden von München, im speziellen am Hasenbergl, sind hirnverbrannte Nachverdichtungen und überfrequentierte beziehungsweise von LKWs zugeparkte Straßen
an der Tagesordnung. Da ist so ein Flughafen mit massiver Lärmbelästigung ein zusätzlicher Aufreger.