Weiter hieß es in dem Antrag: „Als in Bayern die Mittagsbetreuung an den Grundschulen eingeführt wurde, war der Gedanke, die anfallenden Kosten zu dritteln. Ein Drittel wollte der Freistaat übernehmen, ein Drittel sollte die Kommune finanzieren und ein Drittel sollte über die Elternbeiträge abgedeckt werden.“
Der BA wurde gebeten, sich dafür einzusetzen, „dass diese Regelung für alle Münchner SchülerInnen gilt – unabhängig von der Schule, die sie besuchen.“ Der Bezirksausschuss reichte damals den Antrag zur Prüfung ans zuständige Münchner Referat weiter.
Inzwischen liegt die Antwort aus dem Referat für Bildung und Sport vor. Danach fördert die Landeshauptstadt München Mittagsbetreuungen grundsätzlich mit Personalkostenzuschüssen und bei der Ausstattung der Räume. Aber: In den Genuss der Förderung kommen nur Mittagsbetreuungen an Schulen, die sich im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt befinden. Für die betroffene Mittagsbetreuung in Gröbenzell sei dagegen die eigenständige Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig.
Zudem werden nur Mittagsbetreuungen an öffentlichen Schulen unterstützt, hingegen keine privaten Schulen.
Abschließend heißt es in der Stellungnahme aus dem Schulreferat: „Eine Förderung, die auf der Grundlage der Herkunft der betreuten Kinder basiert, ist in München nicht vorgesehen. Andererseits erhalten damit aber auch die Gastschulkinder aus anderen Gemeinden an öffentlichen Münchner Grundschulen damit ebenfalls Zuschüsse.