Der Feldmochinger Anger als neuer Stadtteilpark soll dazu beitragen, die bauliche Entwicklung in der Umgebung verträglicher zu gestalten. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2128 im Bereich Gundermannstraße (nördlich), Lerchenstraße (östlich), Malvenweg (südlich), Langenpreisinger Straße (östlich) und Johann-Emmer-Straße (teilweise westlich und östlich).
Bereits seit Jahrzehnten ist der Feldmochinger Anger westlich des Wohngebietes Hasenbergl als Allgemeine Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt und die östliche Hälfte in Bebauungsplänen als Öffentliche Grünfläche festgesetzt. Für den Erwerb der Grundstücksflächen, die sich noch nicht in städtischem Eigentum befinden, die aber für einen Ausbau als Park notwendig sind, hat es sich als sinnvoll herausgestellt, auch die westliche Hälfte in einem Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche festzusetzen und dadurch das bisher nur im Flächennutzungsplan verankerte städtische Planungsziel rechtlich stärker zu fixieren und somit noch glaubhafter zu machen.
Zudem soll mit dem Park ein wesentliches Ziel des Freiraumkonzeptes „München 2030“, die Entwicklung einer sogenannten Parkmeile ausgehend vom Olympiapark bis in die freie Landschaft, umgesetzt werden.