Im Frühjahr 2021 erscheint ein neuer Mietspiegel für München. Der Mietspiegel stellt nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Mit diesem können sich Münchner Bürger schnell und zuverlässig über die zulässige, ortsübliche Miethöhe einer frei finanzierten Wohnung informieren.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der Münchner Mietspiegel ist für sämtliche Mietparteien ein unverzichtbares Orientierungsmittel, um sich ein zuverlässiges Bild über die ortsübliche Miete machen zu können. Er ist außerdem ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der gesetzlichen Mietpreisbremse. Die Einhaltung der Mietpreisbremse kann nur mit Hilfe eines qualifizierten Mietspiegels gelingen.“ Danach darf die Miethöhe bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in der Regel um maximal 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Die Bayerische Staatsregierung hat in einer Verordnung vom 7. August 2019 bestätigt, dass München zu den Gemeinden zählt, für die die Mietpreisbremse gültig ist.
Die Landeshauptstadt München appelliert daher an die Münchner Mieter wie auch an die Vermieter, die Neuerstellung des Mietspiegels zu unterstützen: Zur Erstellung eines aussagekräftigen und wissenschaftlich fundierten Mietspiegels müssen mittels einer Umfrage Daten zum Beispiel zur Wohnfläche und zur Ausstattung der Mietwohnungen sowie zur Höhe der gezahlten Miete erhoben werden. Der neu zu erstellende Mietspiegel berücksichtigt bereits die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitert worden ist. Hierdurch fließen auch seit längerem unveränderte Mieten in den Mietspiegel ein.
Mit der Datenerhebung und Erstellung des Mietspiegels hat das Sozialreferat der Landeshauptstadt München das Marktforschungsinstitut Kantar beauftragt. Der Datenerhebung liegt erstmals eine aus der Einwohnermeldedatei erstellte Stichprobe zugrunde. Seit Anfang Januar 2020 werden nach dem Zufallsprinzip zirka 150.000 Münchner Haushalte schriftlich kontaktiert, um diejenigen Wohnungen zu ermitteln, die in den Mietspiegel Eingang finden dürfen. Anschließend werden Mitarbeiter von Kantar persönliche Interviews mit den Münchner Mietern vereinbaren. Zu Beginn des persönlichen Interviews sollten sich die Befragten den Mitarbeiter- und Personalausweis des Interviewers zeigen lassen. Sobald das Interview mit der Mietpartei abgeschlossen ist, werden von Kantar der Vermieter angeschrieben, um Erkenntnisse vor allem zur energetischen Beschaffenheit der Wohnung zu gewinnen.
Die Teilnahme an der Mietspiegelumfrage ist freiwillig. Um einen repräsentativen und wissenschaftlich fundierten Mietspiegel erstellen zu können, erhofft sich die Landeshauptstadt München eine hohe Teilnahmebereitschaft. Die erhobenen Daten zur Wohnung werden ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet und unterliegen den hohen Anforderungen des Datenschutzes. Die Teilnehmer können sicher sein, dass ihre Daten nur zu diesem Zweck verwendet und nicht anderweitig genutzt werden.