Ab sofort ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung neben Geschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr auch auf allen Münchner Märkten Pflicht. Sollte keine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gebunden werden. Dies betrifft alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer ab sechs Jahren, also Händler, Verkäufer, Kunden und Besucher des Marktes.