Die Kapazität auf den Nord-Süd-Strecken der U-Bahnen wächst massiv. Die überlaufenen Umsteigebahnhöfe, allen voran der Hauptbahnhof, sowie stark frequentierten Streckenabschnitte im Stadtzentrum sollen auf längere Sicht durch die U9-Neubaustrecke stark entlastet werden. Das ist Voraussetzung, um etwa auf der U2 eine weitere Taktverdichtung vornehmen zu können. Nun hat die Landeshauptstadt München mit der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen über das Vorhaltebauwerk am Hauptbahnhof für die U9 getroffen. Der Bauausschuss des Stadtrats hat heute in nichtöffentlicher Sitzung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vorberatend den Vereinbarungen zugestimmt.
Mit der Entscheidung des Stadtrats kann nun auch die rechtliche Grundlage für die konkrete Umsetzung der U9-Vorhaltemaßnahme am Hauptbahnhof geschaffen werden. Im November 2022 hatte der Stadtrat die Stadtwerke München und das Baureferat gebeten, in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat und der Stadtkämmerei die Verhandlungen über die Vereinbarungsentwürfe für die Planung, Ausführung sowie Finanzierung und Realisierung der Vorhaltemaßnahme fortzuführen. Außerdem sollten die Stadtwerke und das Baureferat die Vereinbarung über die Finanzierung der Zusammenhangsmaßnahmen mit der DB und dem Freistaat Bayern weiterverhandeln. Die Verhandlungen konnten mittlerweile abgeschlossen werden, so dass nun die Genehmigung des Stadtrats zum Abschluss der Vereinbarungen zur Finanzierung, Planung und Ausführung der U9 Vorhaltemaßnahme eingeholt werden kann.