Doch nun schreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb München an den Bezirksausschuss, dass die Versetzung der Container an den Standort Wilhelmine-Reichard-Str. / Ecke Lerchenauer Str. nicht vorgenommen werden kann, da dort auch der Straßengrund Privatgrund sei. Eine Sondernutzungserlaubnis könne folglich nicht erteilt werden, so heißt es in dem Schreiben.
Darüber hinaus wird angemerkt, dass die Auswahl der Standorte alleine den Betreibern der Dualen System beziehungsweise deren Subunternehmern obliegt. Die Landeshauptstadt München sei dagegen an der Auswahl nicht beteiligt. Der Bezirksausschuss hofft jedoch, dass die Widmung der Straße wohl zeitnah erfolgen werde, auf dass man einen weiteren Vorstoß in diese Richtung unternehmen könne.