Laut den OVB Heimatzeitungen vom 3. Mai 2025 hat die Stadt München in Sachen SEM Nord eine juristische Niederlage erlitten: Die 2018 erlassene Satzung, mit der sich die Stadt das Vorkaufsrecht für die nötigen Grundstücke sichern wollte, sei fehlerhaft – und könne nicht korrigiert werden. Mit dieser Satzung hatte die Stadt auch die Grundstückspreise eingefroren.
In dem Bericht heißt es weiter, dass das Verwaltungsgericht bereits 2023 ein von der Stadt auf Basis der Satzung ausgeübtes Vorkaufsrecht aufgehoben hatte, weil man beim Erlass des Regelwerks nicht konkret vorgegangen war. Die Stadtverwaltung besserte daraufhin nach und legte Berufung ein. Trotzdem äußerste das Berufungsgericht nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung. Die Stadt zog ihren Antrag auf Berufung deshalb zurück und kann sich beim Grundstückskauf nicht mehr auf die Satzung berufen.
Bernd meint
Wieder ein Beispiel dafür, wie „fähig“ die Juristen der Stadt und die Verwaltung sind. Einfach mal machen, hat ja immer funktioniert so. Wir scheren uns um nichts… Wer traut diesen Leuten zu, ein derart großes Gebiet zu überplanen?
MiRi meint
Umso wichtiger ist es, sich zu wehren, und sich nicht von der Stadt verar…en zu lassen.