Mitte September verlor eine 76-jährige Radlerin ohne sichtbare Fremdeinwirkung beim Überqueren des Gütergleises 5566 in der Lerchenau die Kontrolle über ihr Rad, stürzte und verletzte sich schwer. Sie war auf dem rechten Radweg stadteinwärts unterwegs gewesen. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte sich das Vorderrad ihres Fahrrads in den schräg verlaufenden Schienen verfangen, worauf sie das Gleichgewicht verlor und stürzte. Als er diese Nachricht las, erinnerte sich ein Münchner an seinen eigenen schweren Sturz im Herbst 2024 an eben dieser Stelle. Und daran, dass er das Jahr darauf an dem Bahnübergang miterlebte, wie eine junge Frau schwer stürzte und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Seitdem befährt er die Stelle nach eigener Aussage nicht nur mit großer Vorsicht, sondern brachte auch in der Oktobersitzung des hiesigen Bezirksausschusses den Antrag ein, dass das Mobilitätsreferat bzw. die Bahn hier eine Verbesserung der Situation überlegen sollte, um weitere schwere Stürze zu vermeiden.
Seinen Unfall schilderte der Antragsteller wie folgt: Es sei ebenfalls ein Herbsttag mit feuchter Fahrbahn gewesen. Er fuhr gleichfalls stadteinwärts. Er musste vor der geschlossenen Schranke warten, nach dem Öffnen kamen ihm drei Schüler entgegen, die nebeneinander fuhren. Weil sie eine plötzliche Schwenkbewegung über das Gleis machten, sei er ihnen ausgewichen und dabei habe sich sein Vorderrad im Gleis verfangen. Er stürzte.
Das Problem an der Stelle: Das Bahngleis kreuzt den Radweg auf beiden Straßenseiten in einem Winkel von ca. 25 Grad. Ein Bahngleis sollte der Radfahrer aber möglichst in einem 90- Grad-Winkel überqueren – das minimiert die Unfallgefahr.
Stadteinwärts (Südseite der Lerchenauer Str.) sind Rad- und Fußweg baulich getrennt, der Radweg ist offiziell nur in Richtung stadteinwärts freigegeben. Durch die Trennung ist der Radweg sehr schmal. Die gemeinsame Breite des Rad- und Fußwegs reduziert sich am Bahnübergang auf die rechtliche Mindestbreite von 2,50 m. Eine Trennmarkierung ist nicht mehr vorhanden. Vor der Überquerung weist ein Schild „Spurrillen + Fahrradsymbol“ auf die Gefahrenstelle hin. Dieses Schild gibt es auf dieser Fahrbahnseite in beiden Fahrrichtungen.
Um das Gleis sicher überqueren zu können, müsste man einen „Schlenker“ fahren und dabei den Fußweg mitbenutzen, was nicht zulässig ist. Am sichersten wäre natürlich: absteigen und das Fahrrad schieben.
Stadtauswärts gibt es einen gemeinsamen Rad-/Fußweg ohne Trennung. Die Situation ist der oben beschriebenen vergleichbar. Ein eventuelles Ausweichen ist aufgrund des gemeinsam genutzten Wegs etwas einfacher.
Antragsteller präsentiert mehrere Möglichkeiten
Der Antragsteller hatte sich auch gleich Gedanken zu möglichen Verbesserungen an den unfallträchtigen Stellen gemacht: den Verlauf des Rad- und Fußwegs so zu verändern, dass man das Gleis im Idealfall im 90-Grad-Winkel kreuzen könnte; eine Verbreiterung des Radwegs; eine farbige Radwegoberfläche mit Markierungen mit höherem Warncharakter; Aufhebung der Trennung von Rad- und Fußweg stadteinwärts; Hinweisschilder, dass der Radweg nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden darf (möglicherweise geringe Akzeptanz und daher wirkungslos). Das bisherige „Spurrillenschild“ soll vor dem Übergang durch ein echtes Stoppschild samt Haltelinie verstärkt werden, um die Gefahrenlage unmissverständlich zu verdeutlichen. Sollte auch das nicht ausreichen, bleibe als letzte Konsequenz die Installation von Umlaufsperren – sogenannte Drängelgitter –, die Radfahrer physisch dazu zwingen, langsamer zu fahren und vor den Gleisen abzusteigen.
Laut Polizeihauptkommissar Michael Classen von der PI43 ist den Zuständigen die schwierige Situation vor Ort bekannt. Es habe am 7. Oktober dazu auch einen Ortstermin gegeben mit Bahn, Mobilitäts- und Baureferat, bei dem man übereinkam, dass der Spalt beim Gleis durch eine Art „Matte“ verengt werden soll. Die Unfallkommission habe ein Auge darauf, dass die besprochene Verbesserungsmaßnahme auch tatsächlich umgesetzt werde. Grünen-Fraktionssprecher Hans Kübler ging das eigentlich gegen den Strich. Er sehe es nicht ein, durch diese Maßnahmen ein nicht regelkonformes Verhalten zu unterstützen. Laut Classen gestattet die nicht ausreichende Breite eigentlich kein Nebeneinanderfahren. Wie dem auch sei, der Antrag wurde abgesegnet und ans Mobilitätsreferat weitergeleitet.














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