Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen darf man kein Salz oder salzhaltige Materialien verwenden. Wer dies doch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird!
Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernimmt die Stadt im ganzen Stadtgebiet den Winterdienst.
Wer als Grundstücksbesitzer seine „Winterpflichten“ nicht erfüllt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, ist er zudem haftbar und trägt die strafrechtlichen Konsequenzen.