Der Unternehmer beantragte daher bei der letzten öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses 24, den Parkstreifen vor der Bäckerei und den auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei der Tankstelle als Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von einer halben Stunde auszuweisen, und zwar montags bis samstags von 5.30 bis 19 Uhr. Der Nachbar ist laut Seidl mit der Kurzparkzone einverstanden, da die Kfz-Werkstätte ihre Autos eh aufs Grundstück stelle. Der BA konnte den Argumenten folgen, beschloss allerdings, um den Parkdruck in der Gegend nicht noch zu verstärken, dass die Kurzparkzone samstags lediglich bis 13 Uhr gelten soll. Dann schließt der Seidl. Ob diese Kurzparkzone auch eingehalten wird, das könne die Polizei nicht überwachen, dämpfte PI-43-Chefin Lainer die Erwartungen.