An sich eine gute Nachricht! Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) informiert, dass die Münchner Wertstoffhöfe ab Montag, den 20. April wieder geöffnet sind. Der AWM erwartet allerdings bei der Wiedereröffnung einen großen Ansturm, außerdem gelten in Corona-Zeiten nun verschärfte Vorsichtsmaßnahmen und besondere Regeln. Bis auf Weiteres gelten für die Münchner Wertstoffhöfe folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.30 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 15 Uhr.
Bitte beachten Sie auch die künftigen Sonderregelungen:
– Die Münchner Wertstoffhöfe sollten nur bei dringendem Entsorgungsbedarf aufgesucht werden.
– Um bestmögliche Sicherheit für Nutzer und Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen in den nächsten Wochen die Besucherströme aufgeteilt und strenger geregelt werden: An geraden Kalendertagen dürfen nur Fahrzeuge anliefern, deren Kennzeichen auf eine gerade Ziffer endet. Am 20. April zum Beispiel ein Auto mit dem Kennzeichen: M-EA 8024. An ungeraden Kalendertagen dürfen nur Fahrzeuge mit einer ungeraden Endziffer auf dem Kennzeichen einfahren. Am 21. April beispielsweise ein Auto mit dem Kennzeichen M-AM 9325.
– Ausschließlich in München gemeldete Personen dürfen die Münchner Wertstoffhöfe anfahren. Personen, die ein auswärtiges Kennzeichen haben, jedoch in München wohnen, müssen darüber einen Nachweis mitbringen, zum Beispiel einen Ausweis und/oder den Gebührenbescheid des AWM.
– Die Anlieferberechtigung wird am Einfahrtstor kontrolliert. Besteht keine Berechtigung für diesen Tag, wird das Fahrzeug abgewiesen.
– Fußgänger und Radfahrer müssen sich ebenfalls an die Reihenfolge der Wartenden halten und können nicht bevorzugt werden.
– Es dürfen ausschließlich haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. – Abfälle und Wertstoffe sollten sich möglichst vorsortiert im Fahrzeug befinden, um den Aufenthalt am Wertstoffhof zu verkürzen.
-Es werden gleichzeitig maximal zehn Personen eingelassen. Durch diese Blockabfertigung muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Vor den Einfahrtstoren der Wertstoffhöfe wird Sicherheitspersonal den Zustrom regeln.
– Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen inklusive des Wertstoffhofpersonals einhalten. Der Zugang zu Containern über Treppen beziehungsweise Podeste ist nur einzeln gestattet. Das Wertstoffhofpersonal kann beim Ausladen leider keine Hilfe anbieten.
-Die Anzahl der Begleitpersonen (ausschließlich Mitglieder des eigenen Hausstandes) sollte möglichst gering gehalten werden. Kinder müssen während der Entsorgung im Fahrzeug bleiben.
– Bis auf Weiteres werden auf den Wertstoffhöfen keine Erden verkauft.
– Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten, die vom Corona-Virus betroffen sind, dürfen nicht am Wertstoffhof angenommen werden und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Dazu müssen sie in gut verschlossenen Beuteln oder Säcken verpackt werden. Scharfe oder spitze Gegenstände sind so zu verpacken, dass diese den Beutel nicht durchstechen können (zum Beispiel in einer Plastikdose).
Sollte es zu groben Missachtungen der Verhaltensregeln oder der Weisungen des Aufsichtspersonals kommen, behält sich der AWM die Schließung der Wertstoffhöfe zum Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten vor. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Öffnungszeiten wieder auf die gewohnten Zeiten erweitert.
Informationen zu Abfällen und Wertstoffen, die an den Münchner Wertstoffhöfen angenommen werden, sind auf der Internetseite des AWM unter www.awm-muenchen.de/abfalllexikon abrufbar. Weitere Informationen zu den Wertstoffhöfen im Allgemeinen und zu den einzelnen Wertstoffen gibt es unter www.awm-muenchen.de/wertstoffhof oder telefonisch im Infocenter unter der Nummer 233-96200, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Polizeiinspektion 43 meint
Um ein Verkehrschaos vor dem Wertstoffhof zu vermeiden, wird die Polizeiinspektion 43 den Verkehr auf der Lerchenstraße lageangepasst großräumig umleiten.
Ableitungen erfolgen bereits an der Ratoldstraße und an der Robinienstraße.