Alle Fahrgäste müssen ab Montag, den 27. April ihren Mund und ihre Nase bedecken, wenn sie mit Bussen und Bahnen sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen unterwegs sind. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt. Die Maske leistet einen weiteren Beitrag dazu, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Träger schützen vor allem andere vor einer möglichen Infektion. Wenn alle eine Maske nutzen, sind alle besser geschützt.
Die MVG weist vorsorglich darauf hin, dass die Fahrer von U-Bahn, Tram und Bus nicht verpflichtet sind, im Fahrerstand der Fahrzeuge eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch ihren Arbeitsplatz in den Kabinen der Züge sowie die Sperrung der ersten Bustür kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz seien gewährleistet.