Weil auch der 24. Stadtbezirk einige Einrichtungen hat, die von der neuen Verordnung betroffen sind, anbei die Erläuterungen, wie sie heute in der Rathaus-Umschau veröffentlicht wurden. „Das Gesundheitsamt weist auf die Besucherregelung hin, die in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen über Tag und Nacht erbringen, laut der aktuellen 11. Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums gilt.“
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner darf täglich von höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARV-CoV-2 verfügt. Das Testergebnis ist auf Verlangen vorzuweisen. Das Ergebnis des PoC-Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 48 Stunden sein, das Ergebnis eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden. Ausnahme: In der Zeit vom 25. bis 27. Dezember darf das Ergebnis eines PoC-Antigenschnelltests maximal 72 Stunden, des eines PCR-Tests maximal 96 Stunden alt sein.
Jede*r Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der oben genannten Einrichtungen eine FFP2-Maske zu tragen.
Testmöglichkeiten für Besucher*innen: PCR-Test: als Jedermann-Test bei den Hausärzt*innen oder auf der Theresienwiese, das Testergebnis liegt derzeit in der Regel nach zirka 48 Stunden vor
PoC-Antigen-Schnelltest:
– kostenfrei in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen über Tag und Nacht erbringen
– kostenfrei in der Fieberpraxis auf der Theresienwiese: nur nach Anmeldung über die oben genannten Einrichtungen. Die Anmeldungen sind ab heute möglich, die Tests ab Freitag, 18. Dezember.
– kostenpflichtig bei Teststationen oder bei den Hausärzt*innen
– In Kürze sollen voraussichtlich weitere Möglichkeiten für Testungen durch Hilfsorganisationen geschaffen werden.
Aktuell sind 33 von 59 vollstationären Pflegeeinrichtungen von Ausbrüchen betroffen.