Von nun an können Kultur- und Strandveranstaltungen in Grünanlagen und auf öffentlichem Verkehrsgrund in der ganzen Stadt außerhalb des Altstadtrings von Anfang Mai bis Ende der Sommerferien (aber wenigstens zwei Wochen lang) durchgeführt werden, wenn sie den Richtlinien entsprechen. Die Veranstalter können ihre Anträge für das Jahr 2023 bis zum 28. Februar beim Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro einreichen. In den Folgejahren sind die Anträge für erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen jedes Jahr am 31. Oktober des Vorjahres unaufgefordert einzureichen. Eine Genehmigung der konkreten Veranstaltung erfolgt jeweils auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Kulturstrandveranstaltungen nun auch außerhalb des Altstadtrings möglich