Auf dem Gebiet Hochmuttinger Str. (östlich), Herbergstr. (nördlich) und Paul-Preuß-Str. (westlich) soll ein Wohngebiet unter Berücksichtigung der besonderen Ortsrandlage mit etwa 600 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und verdichteten Reihenhausbau entstehen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hatte am 17. Februar 2016 beschlossen, für die unbebauten Flächen einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden nun von Montag, 16. Januar, bis einschließlich 16. Februar zur Einsicht bereitgehalten.
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Baumschutzverordnung lässt sich nicht auf das ganze Stadtgebiet ausweiten
Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Fraktion von Grünen & Rosa Liste den Antrag in den Stadtrat eingebracht, dass die Baumschutzverordnung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden solle. Damit solle gewährleistet werden, dass die derzeit stattfindende bauliche Nachverdichtung Hand in Hand mit dem Schutz von Bäumen gehe. Derzeit gilt die Münchner Baumschutzverordnung nämlich nicht in allen Stadtgebieten, auf dass beispielsweise im Eggarten, der in den kommenden Jahren bebaut werden soll, schon viele wertvolle Bäume gefällt wurden. Anfang Januar teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nun Folgendes mit:
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Zehentbauer-Haus muss nun einer Bankfiliale weichen
Nun scheint die charmante Zehentbauer-Villa schneller als gedacht dem Erdboden gleichgemacht zu werden. Zwar hatten sich schon die letzten Wochen die Zeichen gemehrt, dass das Haus an der Lerchenauer Str. bald abgerissen wird. Denn auf dem Grundstück des 1961 verstorbenen Krippenkünstlers an der Lerchenauer Str. stand ein Abbruchcontainer und Hausrat lag und liegt verteilt im Garten umher. Am vergangenen Freitag nun rückten die Abbruchleute dem Dach zu Leibe.
Offensichtlich hat die Stiftung der Raiffeisenbank München Nord, die das Grundstück im März 2014, kurz nach dem Tod von Gerhard Schramm – der Schwiegersohn von Otto Zehentbauer kümmerte sich jahrzehntelang liebevoll um das Haus –, vom Erben erworben hat, mittlerweile eine Baugenehmigung erhalten.
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Haus von Krippenkünstler Otto Zehentbauer wird abgerissen!
Die Zeichen mehren sich, dass das Zehentbauer-Haus an der Lerchenauer Str. bald abgerissen wird. Denn auf dem Grundstück des 1961 verstorbenen Krippenkünstlers an der Lerchenauer Str. steht ein Abbruchcontainer und Hausrat liegt verteilt im Garten umher.
Offensichtlich hat die Stiftung der Raiffeisenbank München Nord, die das Grundstück im März 2014, kurz nach dem Tod von Gerhard Schramm – der Schwiegersohn von Otto Zehentbauer kümmerte sich
jahrzehntelang liebevoll um das Haus –, vom Erben erworben hat, mittlerweile eine Baugenehmigung erhalten. Der Bürgerverein jedenfalls wurde vor ein paar Tagen schriftlich von der Stiftung aufgefordert, innerhalb eines Tages die noch verbliebenen Exponate aus dem ehemaligen Atelier des Künstlers zu räumen, was auf die Schnelle so nicht machbar war, weil die drei großen Figuren ja ein gewisses Gewicht haben und daher ein paar starke Männer erforderlich waren. Außerdem sind sie
zerbrechlich, wie Helmut Kessler, der Ehrenvorsitzende des Kulturhistorischen Vereins, miterleben „durfte“. Denn die Handwerker, die das Haus momentan leer räumen, haben die Figuren einstweilen in die Garage geschafft und dabei der ersten gleich mal Arme und Kopf abgebrochen…
Der Aktionismus so kurze vor Weihnachten hat den Lerchenauer
Bürgerverein denn doch etwas überrascht, da er auf seine Landtagspetition noch keine abschließende Antwort erhalten hat – deshalb dachte man eigentlich, dass bis dahin Ruhe herrsche…
Mit dem Zehentbauer-Haus verschwindet ein weiteres Stück Geschichte. Bald kann man schöne alte Villen nur noch in Bogenhausen, Harlaching oder Solln bewundern!
SPD für geringere Abstandsflächen
Vielen alteingesessenen Münchnern sind die allerorts im Stadtgebiet stattfindende Nachverdichtung und die Schaffung immer neuer Quartiere längst ein Graus. Es könnte künftig noch schlimmer kommen. SPD-Stadträte, darunter Alexander Reissl und Heide Rieke, haben heute im Münchner Stadtrat einen Antrag eingebracht, in dem das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten wird zu prüfen, inwieweit mit dem Erlass einer Abstandsflächensatzung mehr Baurecht geschaffen werden kann.
Ihre Begründung: „Die Bayerische Bauordnung sieht grundsätzlich vor, dass als Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden die Wandhöhe (= 1 H) einzuhalten ist, mindestens jedoch 3 m; an zwei Seiten darf die Abstandsflächentiefe auf 0,5 H, mindestens 3 m, reduziert werden.
Art. 6 Abs. 7 BayBO eröffnet allerdings für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, durch Satzung für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets die einzuhaltende Abstandsflächen auf 0,4 H zu reduzieren, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar auf 0,2 H.
In München gehen die freien Flächen, auf denen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, langsam zur Neige. Deshalb müssen die Potenziale des Baurechts sowohl in Bebauungsplänen als auch bei der Nachverdichtung bestehender Wohnsiedlungen bestmöglich genutzt werden. Durch eine maßvolle Reduzierung der Abstandsflächen könnte dieses Potenzial weiter erhöht werden. Die Stadt Nürnberg hat seit 1. August 2016 bereits eine solche Satzung.
Das Haus Knospenstr. 4 wird auch abgerissen
Schon wieder erwischt es eines der eh nur noch wenigen alten Häuser in Feldmoching: Dieses Mal das Haus Knospenstr. 4. Es wurde in den 1920er-Jahren errichtet (das Haus Knospenstr. 2 wurde zwischen 1912 und 1914 errichtet, es muss folglich etwas jünger sein), vermutlich schon von der Familie Heiß, die dort dann sehr lange wohnte. Damals reichte das Grundstück noch von der Knospenstr. bis zur Dülferstr., die schmucke Villa hatte also genügend Platz, um gut zu wirken.
Die Familie Heiß hatte drei Kinder, einen
Sohn Fritz, der, so erinnert sich die Nachbarschaft, Medizin studiert hat, sowie zwei Töchter, von denen eine nach Amerika ging, während die Johanna im Lande blieb. Die Enkelkinder haben kürzlich an der Dülferstr. neu gebaut. Irgendwann wurde das Haus an der Knospenstr. an Familie Scheib verkauft. Frau Scheib war eine gebürtige Wolfgruber. Sohn Heinz und Tochter Edeltraud, so erinnert sich eine Nachbarin, wohnten lange Jahre zusammen in dem schmuck herausgeputzten Haus, oben Edeltraut
mit Familie, im Parterre der Bruder. Offensichtlich sind sich die beiden Geschwister nun preislich nicht einig geworden, denn der Sohn hätte es gerne erhalten, so ist zu hören. So wurde das Grundstück an einen Investor verkauft, der nun das schöne, charmante Haus abreißen wird, um darauf zwei Einfamilienhäuser mit je zwei Garagen zu bauen. Das einst weitläufige Grundstück ist damit, wie bei so vielen Grundstücken in Feldmoching schon geschehen, kleinteilig parzelliert.
Schittgablerstr.: „Wohnen für alle“ rechtswidrig genehmigt
An der Schittgablerstr., will die städtische Wohnbaugesellschaft Gewofag auf der großen unbebauten Wiese, die sich in städtischem Eigentum befindet, in einem ersten Schritt bekanntlich im Rahmen des Programms „Wohnen für alle“ Häuser mit insgesamt 46 kleinen Appartements errichten. Nicht dass die Nachbarn gegen eine Bebauung wären, aber deren Massivität hat doch viele erschreckt und sei in der Lerchenau bislang einzigartig, so der Einwand.
Der Bürgerverein Lerchenau hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern gewandt, die nicht nur die Akten geprüft hat, sondern auch eine Ortsbegehung vorgenommen hat. Ergebnis: „Die von der Landeshauptstadt München erteilte Baugenehmigung begegnet rechtlichen Bedenken. Aufgrund der Dimension des Vorhabens im Hinblick auf seinen Umfang, seine Bedeutung, Größe, Dichte und Höhenentwicklung und der von ihm ausgehenden erheblichen städtebaulichen Auswirkungen sowie weiterer vergleichbarer Außenbereichsflächen wäre das Vorhaben nach Ansicht der Regierung von Oberbayern planungsbedürftig und beeinträchtigt daher einen unbenannten öffentlichen Belang.“ Weiter heißt es in dem Schreiben an den Bürgerverein, das auch der Landeshauptstadt München und der Gewofag zugegangen ist: „Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben darüber hinaus gegen Vorschriften des Abstandsflächenrechts verstößt, da zwischen den dreigeschossigen und zweigeschossigen Gebäuden die Abstandsflächen nicht eingehalten sind. Zweifel bestehen auch, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung vorliegen.“ Es liegt nun allein an der Stadt München, die Baugenehmigung nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen.
Der Bürgerverein schreibt dazu in einer Presseerklärung: „Der Eindruck liegt nahe, dass hier ganz bewusst eine städtische Gesellschaft begünstigt wurde. Nachdem die Erteilung der Baugenehmigung bereits erfolgt ist, kann niemand mehr die Einhaltung geltenden Rechts einfordern. Eine unbefriedigende Situation und eine beunruhigende Vorstellung, denn gerade von der Landeshauptstadt und ihren Gesellschaften erwartet man Integrität und vorbildliches Handeln. Wieviele weitere baurechtliche Fälle rechtswidrigen Verwaltungshandelns mag es in München wohl noch geben?
Auch wenn der Druck sicher sehr hoch ist, mehr Wohnraum zu ermöglichen, muss der ordnungsgemäße Vollzug der baurechtlichen Bestimmungen doch für alle Bürger gleichermaßen gewährleistet sein.“
Plakat am Bahnhof Feldmoching
Wer schon vor der Infoveranstaltung am Dienstag, den 22. November im Kulturzentrum 2411 (Blodigstr. 4, EG) einen Eindruck von der geplanten Bebauung entlang der Ratold-/Raheinstr. bekommen mag, der sollte einmal am Feldmochinger Bahnhof auf Gleis 1 gehen, denn dort hat die CA Immo ein großes Plakat aufhängen lassen, das den Siegerentwurf für das neue „Quartier“ zeigt und mit dem der Immobilienbesitzer um gute Nachbarschaft wirbt. Ob der Größe des Plakats sind hier selbst Details wie die Höhenentwicklung der neuen Gebäude gut zu erkennen.
Erörterungsveranstaltung zur FIZ-Erweiterung Nord
Arg viele Anwohner waren zur Erörterungsveranstaltung am 7. November zum sogenannten FIZ Nord Nord nicht gekommen – die meisten Stühle blieben leer. Erwarteten sie sich keine neuen Infos mehr oder haben sie frustiert aufgegeben, weil ihre Einwände und Bedenken eh kein Gehör finden? Die anwesenden Bürger jedenfalls brachten wieder einmal ihre Kritik an der ihrer Meinung nach unzureichenden verkehrlichen Anbindung der zukünftigen BMW-FIZ-Erweiterung zum Ausdruck und „bedankten“ sich für den geplanten Nachbarschaftsgarten unter der Hochspannungsleitung, der bis 2035 fertig sein soll. Der Bau an sich interessierte niemanden.
Aus dem 24. Stadtbezirk hatte nicht einmal eine Handvoll Interessierter den Weg in den Pfarrsaal der Kirche der 14 Nothelfer gefunden, wiewohl die verkehrlichen Auswirkungen vornehmlich dieser Stadtbezirk wird tragen müssen, da das FIZ Nord Nord ausschließlich über die Schleißheimer Str. angebunden wird und sich dort die Parkhäuser befinden. Es brauche zusätzliche Kapazitäten beim ÖPNV (S-Bahnanschluss beim DB Nordring, Tram 23/24) wie beim Individualverkehr (Autobahnanschluss an die A99), um den zunehmenden Verkehrsfluss zu bewältigen, auch unabhängig von BMW in Richtung Flughafen, so die Einschätzung von Markus Baumgartner, zuständiger Projektleiter für die FIZ-Erweiterung.
Wie den Verkehr in den nächsten Jahrzehnten bewältigen?
Seitens der Stadtplaner war zu erfahren, dass die Nutzung des DB Nordrings für den Personenverkehr zwar in die Zuständigkeit des Freistaates fällt, der die Planung zu übernehmen hat, aber der Stadtrat sich doch im Frühjahr 2017 in einem gesonderten Stadtratsbeschluss mit der Thematik befassen wird.
In Sachen Verlängerung der Schleißheimer Str. an die A99 war lediglich zu vernehmen, dass die verkehrlichen Untersuchungen abgeschlossen seien, die Schleißheimer Str. im langen Tunnel kurz vor dem A99-Halbanschluss gen Westen wieder an die Oberfläche kommen werde und nun das Baureferat in die konkreten Planungen eingestiegen sei. Ob allerdings die Schleißheimer Str. im Tunnel zweispurig je Richtung geführt wird oder nur einspurig, ist immer noch nicht geklärt: Bei ersterem müsste der Tunnel unterhalb des U-Bahnsperrengeschosses Dülferstr. gebohrt werden, bei der zweiten Variante würde sich Platz im Sperrengeschoss finden und es könnten auch die Dülfer- oder die Neuherbergstr. angebunden werden. Bürger zweifelten jedenfalls den Sinn einer einspurigen Lösung ebenso an wie den Halbanschluss. Insbesondere aber ärgerten sie sich über die „Zukunftslösung“ Tram, die bis 2026 in Betrieb gehen soll. Die Anwohner fürchten deren Lärm, vor allem in der Wendeschleife, und sehen die enge Knorrstr. heute schon im Chaos versinken. „Damit ruiniert man die umgebende Wohnbebauung“, so ihr Argument, und: „BMW trägt 20 % des städtischen Gewerbesteueraufkommens und uns speist man mit so etwas wie eine Wendeschleife ab.“
Wenig ergiebig war auch die Nachfrage in Sachen geplanter neuer Rad/Fußgängerbrücke neben der heutigen Panzerbrücke. Wo die denn im Westen weiterführe, wollte jemand wissen. Schweigen auf städtischer Seite.
Auskünfte zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1939d erhalten Sie im Planungsreferat; die Unterlagen zum Bauleitverfahren sind unter anderem in der Stadtbibliothek an der Blodigstr. 4 sowie im Internet unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Auslegungstermine.html einsehbar. Einwendungen sind bis zum 22. November möglich. Im Herbst 2018 soll der fertige Bebauungsplan zum FIZ Nord Nord dann ausgelegt werden und 2019 in Kraft treten.
Bahnhof Feldmoching: Hotel-Baupläne überzeugen BA 24 noch nicht
In der letzten BA-Sitzung beschäftigten sich die Lokalpolitiker kurz mit dem geplanten Hotel, das die traditionsreiche, aber in den letzten Jahren arg heruntergekommene Bahnhofsgaststätte ersetzen soll. Das Gremium ist bis dato nicht offiziell in Kenntnis gesetzt worden von den Plänen, zeigte sich aber nicht sehr zufrieden über die Vorstellungen des Bauherrn, wie sie der Lokal-Anzeiger in Ausgabe 18 darlegte. Klar schreibe der Bebauungsplan keine Höhenbegrenzungen vor und es gebe sehr viel Baurecht auf dem Grundstück. Klar sehe der Bebauungsplan eine Kommunbebauung vor, aber das heiße nicht, so BA-Vorsitzender Markus Auerbach, dass man auf die Bestandsgebäude der Umgebung keine Rücksicht mehr nehmen müsse. Der BA möchte in jedem Fall erreichen, dass der Neubau erträglich fürs Ortsbild und die Nachbarschaft wird – das fängt beim Flachdach an und endet bei der geplanten Bebauung bis zur Grundstücksgrenze –, und will sich diesbezüglich mit dem Bauherrn in Verbindung setzen, um den Bau „auf ein Maß zurückzuführen, das passt“.


















